nd-aktuell.de / 19.09.2018 / Politik / Seite 8

UN: Völkermord in Myanmar

Vereinte Nationen fordern Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs

Alexander Isele

Erneut bezichtigen die Vereinten Nationen Vertreter der Streitkräfte Myanmars, einen vorsätzlichen Völkermord an der muslimischen Minderheit der Rohingya begangen zu haben. Die sogenannte Fakten-Findungs-Kommission des UN-Menschenrechtskommissars legte am Dienstag in Genf ihren vollständigen Bericht vor und bezichtigte Teile des Militärs, gefoltert, gemordet, Zivilisten angegriffen, Geiseln genommen und Menschen ohne Verfahren hingerichtet zu haben. »Es ist nun Aufgabe von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, die Fälle genauer zu untersuchen und Verfahren gegen Beschuldigte einzuleiten, um ihre individuelle Schuld festzustellen«, heißt es in dem Bericht.

Bereits am 27. August hatte die UN-Untersuchungsmission für Myanmar einen ersten Bericht veröffentlicht, in dem ein internationales Strafverfahren gegen Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing und fünf ranghohe Militärs des südostasiatischen Landes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord gefordert wurde. Der nun vorgelegte 444-seitige Bericht, der an den UN-Sicherheitsrat weitergeleitet wird, basiert auf 875 Interviews mit Augenzeugen, weiteren 250 Interviews mit Diplomaten sowie mit Forschern und ist damit das wohl umfassendste Menschenrechtsdokument zu Myanmar. Der Bericht enthält einen Überblick über die Verbrechen in den Kriegsgebieten im Norden Myanmars, in Rakhine, und Angriffe auf die Redefreiheit seit 2011. In dem Bericht werden auch Verbrechen von militärischen ethnischen Gruppen, die gegen das Militär kämpfen, aufgeführt.

Vom Menschenrechtsrat wird der Bericht nun an den UN-Sicherheitsrat übergeben, von wo der Fall an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag weitergereicht werden könnte. Allerdings wird mit einem Veto Chinas und Russlands im Sicherheitsrat gerechnet. Trotzdem könnte es Untersuchungen geben, der ICC hat sich für die strafrechtliche Verfolgung zuständig erklärt, weil viele Opfer ins benachbarte Bangladesch geflohen sind, das das Statut des Gerichts anerkannt hat.

In Myanmar wurden UN-Berichte zuletzt immer zurückgewiesen und wurde auf eine eigene Untersuchungskommission verwiesen. Anders als die UN-Ermittler hat die Kommission auch Zugang zu den betroffenen Gebieten im Bundesstaat Rakhine, auch wenn Mittel für umfangreiche forensische Untersuchungen bisher fehlen. Bis ihr Bericht vorliegt, dürfte jedoch der internationale Druck nicht nachlassen. UN-Hochkommissarin Michelle Bachelet hat vorgeschlagen, Beweise für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu sammeln und aufzubewahren - für zukünftige nationale oder internationale Ermittlungen.