nd-aktuell.de / 26.09.2018 / Ratgeber / Seite 26

Schmerzensgeld

Falsche Samenspende

Das entschied das Oberlandesgericht Hamm am 19. Februar 2018 (Az. 3 U 66/16). Im verhandelten Fall hatte die Frau nach einer künstlichen Befruchtung eine Tochter zur Welt gebracht und sich später mit ihrer Lebensgefährtin für ein zweites Kind entschieden. Der anonyme Spender sollte derselbe sein, so dass die beiden Kinder Vollgeschwister sein würden. Nach der Geburt stellte sich heraus, dass das nicht der Fall war. Die Frau klagte auf Schmerzensgeld. Sie leide unter Erschöpfungszuständen, Depressionen und Schuldgefühlen gegenüber beiden Kindern.

Das OLG bestätigte den Anspruch auf Schmerzensgeld von 7500 Euro. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen gingen auch auf die Pflichtverletzung des Arztes zurück, der die Insemination durchgeführt hat. DAV/nd