nd-aktuell.de / 26.09.2018 / Ratgeber / Seite 22

Eine Vollmacht ein Testament?

Ich bin verunsichert, ob eine Vollmacht auch ein rechtswirksames Testament sein kann. Wie ist die rechtliche Lage?
Elfriede B., Berlin

Oft entsteht Streit um die Frage, ob der schriftlich niedergelegte letzte Wille eines Menschen tatsächlich ein Testament darstellt. Manche nutzen ungewöhnliche Materialien, um darauf ihre Willenserklärung zu schreiben. Oder sie wählen für das Dokument eine ganz andere Bezeichnung als beispielsweise »Testament« oder »Letzter Wille«.

Damit ein selbst geschriebenes und unterschriebenes Dokument als Testament anerkannt wird, muss es nicht unbedingt so bezeichnet sein. Auch mit der Überschrift »Vollmacht« kann es sich um ein rechtswirksames Testament handeln.

Ist nicht klar, ob etwas als Testament anzusehen ist, sehen sich die Gerichte die Umstände und Formulierungen genau an. Ein solcher Fall beschäftigte unlängst das Oberlandesgericht Hamm. In diesem Fall gab es ein Testament und zwei Vollmachten. Für ein Testament ist entscheidend, dass es komplett eigenhändig und handschriftlich verfasst und unterschrieben sei, so das Gericht. Das war auch bei den beiden später datierten Vollmachten der Fall. Das Gericht wertete die Vollmachten als Vermächtnis, die rechtskräftig sind. ratgeberredaktion