nd-aktuell.de / 26.09.2018 / Ratgeber / Seite 22

Kommt die Versicherung beim Unfall im Freizeitpark auf?

Wir planen einen Ausflug mit unseren Kindern in einen Freizeitpark. Wer haftet eigentlich, wenn in einem Freizeitpark unseren Kindern ein Unfall passiert? Kommt hierfür eine Versicherung auf?
Bianka R., Potsdam

Wie bei allen Freizeitaktivitäten greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Unfall im Freizeitpark nicht. Kommt es zu einem Sturz an der Kletterwand oder zur Verletzung im Karussell, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die medizinische Behandlung, aber für etwaige Folgeschäden kommt sie nicht auf. Nur eine private Unfallversicherung kümmert sich um mögliche Verletzungsfolgen. Eltern sollten deshalb ihre Kinder in ihrer privaten Unfallversicherung mit einschließen.

Übrigens: Der Betreiber eines Freizeitparkes haftet nicht automatisch für einen Unfall. Er hat zwar die Verkehrssicherungspflicht und muss dafür sorgen, dass alle Geräte und Fahrgeschäfte sicher und ordnungsgemäß aufgestellt sind. Das heißt aber nicht, dass Besucher ihn bei jedem denkbaren Unfall in die Pflicht nehmen können.

Manja König, Unfallexpertin