Altanschließer unterliegt vor Gericht

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Cottbus. Wer nicht rechzeitig Widerspruch einlegte, bekommt die rechtswidrig verlangten Beiträge für alte Kanalanschlüsse nicht zurück. Das Verwaltungsgericht Cottbus wies die Klage eines sogenannten Altanschließers gegen den Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) ab. Das Urteil bilde eine Leitentscheidung für annähernd 300 Fälle, teilte das Gericht am Montag mit. Gegen den Richterspruch kann aber noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Seit Jahren gibt es ein juristisches Gezerre um Beiträge, die Bürger rückwirkend zahlen mussten. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 geurteilt, dass solche rückwirkend erhobenen Beiträge für Abwasseranschlüsse, die vor dem Jahr 2000 gelegt wurden, rechtswidrig seien. Anspruch auf Rückzahlung haben aber nur die Bürger, die damals Widerspruch gegen ihre Bescheide eingelegt hatten. dpa/nd

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