München. Mehr als 100.000 Menschen in Bayern haben sich mit ihrer Unterschrift für ein Volksbegehren gegen den Pflegenotstand ausgesprochen. Am Dienstag präsentierten die Initiatoren - ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Juristen und Ärzten - die größte jemals in Bayern gesammelte Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren vor dem Innenministerium in München. Ende Oktober oder spätestens Anfang November sollen die Unterschriften endgültig beim Innenministerium vorgelegt werden. Dieses muss dann prüfen, ob es ein Volksbegehren für rechtlich zulässig hält. Der Gesetzgeber verlangt dafür eigentlich nur 25.000 Unterschriften. Das Bündnis hatte sich Ende Juli zum Ziel gesetzt 40.000 Unterschriften bis zur Landtagswahl zu sammeln.
»Die Masse der Unterzeichnenden macht deutlich, welche Relevanz und Brisanz das Thema Pflege für die Menschen im Freistaat Bayern hat«, sagte LINKEN-Landeschef Ates Gürpinar. Die Initiatoren des Volksbegehrens, darunter auch Grüne und SPD, wollen die Qualität der Patientenversorgung verbessern und die Pflegekräfte entlasten. Dazu fordern sie eine gesetzliche Personalbemessung für die Pflege und andere Berufsgruppen im bayerischen Krankenhausgesetz. Laut einer Erhebung[1] der Gewerkschaft ver.di aus diesem Jahr fehlen bundesweit rund 80.000 KrankenpflegerInnen, in Bayern sind es 12.000.
Die Initiative will einen konkreten Personalschlüssel auf Intensivstationen festlegen, damit Patienten angemessen betreut werden und Hygienevorschriften auch eingehalten werden können. Auch für andere Krankenhausbereiche sieht der Gesetzesentwurf der Initiative konkrete Personalvorgaben vor. Darüber hinaus müssen die Krankenhäuser ihren Personalbedarf konkret ermitteln, diesen an die Landesregierung zurückmelden und wenn sie ihn nicht erfüllen können darlegen, wie in Zukunft die Vorgaben eingehalten werden können.
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) betonte, dass der Bund schon Gesetze zur Verbesserung der Pflege - darunter eine Verordnung zur Personaluntergrenze - auf den Weg gebracht habe. Damit würden nicht nur die Rahmenbedingungen in den Krankenhäusern erheblich verbessert, sondern auch zentrale Forderung der Initiatoren des Volksbegehrens umgesetzt. Die Initiatoren wiesen diese Reformpläne aus Berlin als »blanken Hohn« zurück.
Sollte das Innenministerium das Volksbegehren zulassen, müssten sich anschließend bayernweit zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger in Unterschriftenlisten für das Volksbegehren eintragen, damit es in der dritten Stufe zum eigentlichen und entscheidenden Volksentscheid kommen kann. Sollte das Ministerium den Antrag auf ein Volksbegehren ablehnen, kann der Verfassungsgerichtshof angerufen werden. dpa/nd