nd-aktuell.de / 13.10.2018 / Politik / Seite 4

Streit um drittes Geschlecht

Laut Gesetzentwurf ist die Eintragung im Geburtenregister als »divers« nur nach ärztlicher Begutachtung möglich

Bei der ersten Lesung am Donnerstagabend gab es grundsätzlich viel Zustimmung für das Vorhaben der Einführung dritten Geschlechtseintrags. Doch dass dafür die Vorlage eines ärztliches Attests vorgeschrieben werden soll, beklagten viele Abgeordneten als überflüssige Schikane für inter- und transsexuelle Menschen. Der Entwurf sieht vor, dass durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen ist, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt.

Die Forderung, alternativ eine Selbstauskunft der Betroffenen anzuerkennen, kam nicht nur aus den Reihen von FDP, Linken und Grünen. Auch die SPD warb für eine Alternative zur ärztlichen Attestpflicht. Ob der Gesetzentwurf in den Bundestagsausschüssen noch entsprechend geändert wird, ist allerdings offen. Der CDU-Abgeordnete Marc Henrichmann erklärte, es gebe gute Gründe für eine ärztliche Bescheinigungspflicht. Das Geburtenregister brauche einen »auf objektiven Kriterien beruhenden Geschlechtereintrag mit Beweiskraft«.

Mit der Reform wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr umgesetzt. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet. Bis Ende des Jahres muss die Gesetzesänderung in Kraft treten.

Die geplante Umsetzung des Urteils geht vielen Betroffenenverbänden aber nicht weit genug. Zwar sei der Entwurf ein Meilenstein, so die Bundesvereinigung Trans* in einer Stellungnahme, fordert gemeinsam mit dem paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Kinderschutzbund und weiteren Organisationen jedoch die Streichung der medizinischen Nachweispflicht und die Erweiterung des Personenkreises auf transsexuelle Menschen. dpa/nd Kommentar Seite 4