nd-aktuell.de / 13.10.2018 / Kommentare / Seite 2

Die Vermessung der Körper

Marie Frank über den Gesetzentwurf zum dritten Geschlecht

Marie Frank

Nach dem Jubel folgt die Enttäuschung. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr ein starkes Signal für die Anerkennung der geschlechtlichen Vielfalt und Selbstbestimmung gesetzt hatte, ist angesichts des Gesetzentwurfs zum dritten Geschlecht mittlerweile Katerstimmung eingekehrt.

Schlimm genug, dass - wieder einmal - Gerichte die Politik zur Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien wie dem Diskriminierungsverbot zwingen müssen. Doch anstatt die Chance wahrzunehmen, reaktionäre Regelungen wie das Personenstandsgesetz auf die Höhe der Zeit zu bringen, macht die Bundesregierung genau das Gegenteil.

Dass Menschen ein ärztliches Gutachten vorlegen müssen, um sich als divers eintragen lassen zu können, ist entwürdigend und biologistisch - warum nicht gleich die Schädelvermessung wieder einführen? Dadurch wird die Diskriminierung von Inter- und Transsexuellen nicht beseitigt sondern fortgeschrieben.

Während Männer und Frauen als »normal« gelten, werden Intersexuelle als Kranke stigmatisiert und Transsexuelle gleich ganz ausgeschlossen. Dabei hätte es eine ganz einfache und diskriminierungsfreie Lösung gegeben: den Geschlechtseintrag im Personenstand ganz zu streichen. Doch Wissen ist Macht und bei der Vermessung seiner Bevölkerung macht der deutsche Staat auch vor der Unterhose nicht Halt.