nd-aktuell.de / 19.10.2018 / Politik

Zweifel an Suizidtheorie

Behördendokumente zeigen: Der fälschlicherweise inhaftierte Syrer versuchte sich zu melden als seine Zelle in Brand geriet

Köln. Nach dem Tod eines syrischen Inhaftierten bei einem Zellenbrand in der Justizvollzugsanstalt Kleve gibt es Zweifel daran, dass es sich um einen Suizid handelte. Der »Kölner Stadt-Anzeiger« zitiert am Freitag aus einem neuen Bericht des NRW-Justizministeriums, wonach der Mann am Brandtag in seiner Zelle die Gegensprechanlage betätigte.

Der Syrer habe »entgegen bisheriger Annahme am Brandtag gegen 19:10 Uhr die Gegensprechanlage in dem Haftraum 143 betätigt«, heißt es demnach in dem Bericht. Diese Erkenntnis werde durch einen Datenträger belegt, der jetzt bei einem in der JVA Geldern ansässigen Fremddienstleister aufgetaucht sei. Nun werde durch die Staatsanwaltschaft ermittelt, warum das durch die Gegensprechanlage ausgelöste Lichtsignal deaktiviert wurde.

Der Mann war Ende September, zwei Wochen nach einem Brand in seiner Zelle in Kleve[1], in einem Bochumer Krankenhaus seinen schweren Verletzungen erlegen. Der Fall sorgte auch deswegen für großes Aufsehen, weil der Mann wegen einer Verwechslung in Haft saß. Bei einem Polizeieinsatz im Juli waren offenbar Personalien verwechselt worden. AFP/nd

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  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1103071.tod-bei-justizirrtum-nach-justizirrtum-verbrannt.html