Kunde muss Werbeversand vorher zustimmen

BGH hebelt unerwünschte Werbung aus

Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 225/17), wie die Deutschen Anwaltshotline (DAH) berichtet. Ein Mann hatte in einem Online-Marktplatz ein Ultraschallgerät zur Ungeziefervernichtung bei einem Unternehmen gekauft. Die Rechnung dafür erhielt er per E-Mail. In derselben Mail bat das Unternehmen den Kunden, eine Fünf-Sterne-Bewertung abzugeben, wenn er mit der Ware und dem Service zufrieden gewesen sei. Darin sah der Mann eine unerlaubte Zusendung von Werbung, die in seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte eingreife. Er klagte auf Unterlassung.

Nachdem er in zwei Ins...


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