nd-aktuell.de / 25.10.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 8

Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Autokäufern

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Autokäufern bei gravierenden Mängeln an ihrem Wagen gestärkt. Der BGH entschied am Mittwoch, dass ein Käufer bei fehlerhaften Warnmeldungen Anspruch auf einen Neuwagen haben kann. Das Gericht hob das Wahlrecht des Kunden zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung hervor, auch wenn dies nicht uneingeschränkt gilt. Im konkreten Fall muss das Oberlandesgericht Nürnberg neu entscheiden. Auslöser für den Rechtsstreit war die Klage eines Mannes, der sich im Jahr 2012 für knapp 40 000 Euro einen BMW-Neuwagen kaufte, bei dem schon kurz nach dem Kauf Probleme mit der Elektronik auftraten. AFP/nd