Anspruch nur auf »normales« Gerät
Urteil
Von der gesetzlichen Krankenversicherung hatte eine schwerhörige Frau bereits Leistungen erhalten. Sie hatte für das linke Ohr ein Hörgerät und für das rechte Ohr ein Cochlear-Implantat finanziert. Dennoch traten Verständnisschwierigkeiten bei Gesprächen in größeren Gruppen auf. Deshalb beantragte die Frau die Kostenübernahme für eine FM-Anlage. Das sind Anlagen, die Tonsigna...
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