Urteil: Urlaubsanspruch verfällt nicht so leicht
Brüssel. Ein Arbeitnehmer verliert seine Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht allein dadurch, dass er den Urlaub nicht beantragt hat. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag in zwei Fällen aus Deutschland geurteilt. Damit der Urlaub verfalle, müsse der Arbeitgeber vielmehr nachweisen, dass der Mitarbeiter aus freien Stücken verzichtet habe, erklärten die Richter. Es ging in diesen Fällen um einen vom Land Berlin beschäftigten Rechtsreferendar und einen Angestellten der Max-Planck-Gesellschaft. epd/nd
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