Noch ist die Verbotsverfügung der Versammlungsbehörde nicht in trockenen Tüchern. Noch können die Neonazis, die am 9. November zum 80. Jahrestag der Reichspogromnacht durch Berlin marschieren wollten, das Verbot vor Gericht anfechten. Das kündigte der Organisator des Aufmarsches bereits an. Es ist also theoretisch möglich, dass die Gerichte die Verbotsverfügung aufheben. Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, es gilt auch für widerwärtige Neonazis.
Doch wie auch immer die juristischen Auseinandersetzungen am Ende ausgehen, die Verbotsverfügung der Versammlungsbehörde vom Mittwoch hat dennoch Signalwirkung. Sie ist ein Zeichen dafür, dass sich der Staat von den rechtsextremen Provokateuren nicht länger alles bieten lässt. Die Behörden zeigen sich wehrhaft. Ganz so, wie es die Verfassung von Berlin vorsieht: Demnach kann sich auf Grundrechte nicht berufen, wer die Grundrechte angreift oder gefährdet oder andere totalitäre Ziele verfolgt. Erst recht nicht, wenn er nationalsozialistische Ziele verfolgt. Und nichts anderes hat ein Organisator eines solchen Aufmarschs am 9. November im Sinn.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1105222.november-aufmarschverbot-ist-ein-signal.html