nd-aktuell.de / 09.11.2018 / Brandenburg / Seite 11

Gebühr für Wahlplakate entfällt

Landtagsfraktionen wollen per Gesetz Einschränkungen für die Wahlwerbung verbieten

Wilfried Neiße

Städte und Gemeinden sollen nicht länger Wahlkämpfe als Einnahmequellen nutzen können. Laut einem Gesetzentwurf, den SPD, LINKE, CDU und Grüne eingebracht haben, werden künftig Parteien und Einzelbewerber sowie Bürgerbegehren, Volksbegehren und Volksentscheide für das Anbringen von Plakaten oder das Aufstellen von Informationsständen von Sondernutzungsgebühren befreit. Das wird durch eine Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes angestrebt. In Zukunft dürfen kommunale Satzungen die Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen auch in anderer Hinsicht nicht mehr einschränken.

Bisher hatten einige Gemeinden Bestimmungen, nach denen Größe, Anzahl und Standorte von Wahlplakaten reglementiert waren. Doch damit haben Parteien und Einzelbewerber stellenweise weniger Möglichkeiten, für sich zu werben und ihre Anhängerschar zu mobilisieren.

In einigen Kommunen werden bisher auch Gebühren für das Anbringen von Wahlplakaten und für Infostände verlangt. Das trifft auch Initiativen, die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide angestrengt haben. Insbesondere für kleine Parteien und Initiativen und auch für Einzelbewerber können sich die einzelnen Gebühren zu enorme Ausgaben summieren, die kaum aufzubringen sind.

Diese Hemmnisse sind für die Landtagsfraktionen von SPD, LINKE, CDU und Grüne nicht hinnehmbar. Es stelle sich ein grundsätzliches Gleichbehandlungsproblem, heißt es. »Kann in einer Gemeinde etwa eine Kandidatin oder ein Kandidat kostenlos und praktisch unbegrenzt plakatieren und auch als weniger bekannte Persönlichkeit auf sich aufmerksam machen, kann dies eine Kandidatin oder ein Kandidat in einer anderen Gemeinde des gleichen Wahlkreises nur eingeschränkt«, heißt es in einer Drucksache, die am Donnerstag auf der Tagesordnung des Innenausschusses stand. Bei unterschiedlichen Regelungen in den betroffenen Gemeinden sei demnach nicht ausgeschlossen, dass dadurch das Wahlergebnis in begrenztem Maße beeinflusst wird.

In der Begründung heißt es: »Freie Wahlen sind für die Demokratie ein zwingendes Erfordernis. Ebenso sind freie Wahlen für die Parteien, die an der Willensbildung des Volkes mitwirken, von herausragender Bedeutung. In freien Wahlen geht es um den Wettbewerb um Stimmen. Dafür ist die vorbereitende Wahlwerbung unverzichtbar. Sie ist ein entscheidendes Mittel, um das personelle und inhaltliche Angebot von Parteien und Einzelbewerbern sichtbar und hörbar zu machen. Insbesondere der Plakatwerbung kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu.« Es gibt aber auch vernünftige Bestimmungen für das Aufhängen vor Wahlplakaten, etwa die Vorschrift, Verkehrsschilder nicht zu überdecken.