nd-aktuell.de / 14.11.2018 / Ratgeber / Seite 18

Bildungspaket kommt bei Kindern nicht an

Die staatlichen Hilfen für Schulsachen und Freizeit kommen nach Angaben von Sozialverbänden nicht bei den bedürftigen Kindern an. Nur 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler zwischen sechs und 15 Jahren profitierten vom Bildungs- und Teilhabepaket, das 2011 eingeführt wurde und zehn Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Musikunterricht vor sowie regelmäßige Unterstützungen pro Schuljahr für Bücher, Mittagessen oder Klassenausflüge vorsieht. Anspruch haben Kinder, die Hartz-IV-Leistungen beziehen oder deren Eltern Wohngeld oder den Kinderzuschlag beantragen müssen.