Bewohner dürfen das Pflegeheim von einem auf den anderen Tag wechseln

Urteile im Überblick

Ihr altes Heim darf ihnen den Pflegeplatz nicht mehr berechnen, auch wenn sie vor Ablauf einer vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist ausziehen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 292/17) am 4. Oktober 2018.

Geklagt hatte ein Mann aus Baden-Württemberg, der an Multipler Sklerose erkrankt ist. Er wollte in ein anderes Haus umziehen, das auf seine Krankheit spezialisiert ist. Weil sein Heim eine einmonatige Kündigungsfrist vorsah, reichte er Ende Januar 2015 die Kündigung für Ende Februar ein. Dann aber wurde in der neuen Einrichtung ein Platz schon früher frei, so dass der Mann bereits am 14. Februar auszog.

Zu diesem Zeitpunkt hatte er aber schon an den bisherigen Heimbetreiber - nach Abzug der Pflegekassenleistungen für die erste Februarhälfte - die volle Heimvergütung für den Monat Februar 2015 gezahlt. Er meinte, dass nach dem Gesetz ein Heimbetreiber nur die taggenaue Vergütung für den tatsächlichen Heimaufenthalt ver...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.