nd-aktuell.de / 20.11.2018 / Ratgeber

Schmerzensgeld für Organspender?

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

Beinahe jede dritte transplantierte Niere stammt von einem Angehörigen oder nahen Freund. Doch welche Rechte haben Lebendspender bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen? Diese Frage will nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beantworten. Es wird ein wegweisendes Grundsatzurteil erwartet, das allerdings erst in den nächsten Wochen gefällt wird. Ausführlich im nd-ratgeber.

Soziales: Rund um die Pflege - Pflegebedürftige sollten unbedingt daran denken, dass man nicht verbrauchte Entlastungsbudgets noch bis zum Jahresende nutzen kann. Wer bereits 2015 oder 2016 pflegebedürftig war, sollte seine Pflegekasse nach einem möglichen Guthaben für niedrigschwellige Angebote fragen. Damals nicht genutzte Mittel – 104 Euro im Monat – können noch bis zum 31. Dezember 2018 für Entlastungsleistungen abgerufen werden. Danach verfallen sie. Mit der jüngsten Pflegereform wurden niedrigschwellige Angebote durch den sogenannten Entlastungsbetrag ersetzt. Dieser umfasst monatlich 125 Euro und kann bis Juni des Folgejahres genutzt werden. Er steht all jenen mit den Pflegegraden 1 bis 5 zu, die zu Hause betreut werden. Mehr dazu im nd-ratgeber informiert.

Arbeit: Zweitjob - Mit Putzen das Einkommen aufbessern.Immer mehr Menschen in Deutschland haben mehr als einen Job. Inzwischen sind es 3,3 Millionen. Für immer mehr Beschäftigte reicht das Einkommen aus einem Job nicht aus. Sie arbeiteten aus finanzieller Not heraus und nicht freiwillig. Fest steht: Diejenigen, die heute mehr als einen Job haben, verdienen im Hauptjob weniger als Menschen mit nur einem Job, und zwar im Schnitt 570 Euro. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB). Fast 90 Prozent kombinieren eine sozialversicherungspflichtige Stelle mit einem Minijob. Über die Gründe wird im nd-ratgeber ausführlich informiert.

Wohnen: Digitale Kommunikation mit dem Vermieter - Kündigung per Twitter, Mieterhöhung auf Facebook? Auch das Mietverhältnis ist längst im digitalen Zeitalter angekommen. Dem Vermieter eine E-Mail zu schreiben, wenn die Heizung nicht funktioniert oder wenn man untervermieten möchte, ist für viele selbstverständlich. Das ist praktisch und schnell, birgt aber auch einige Risiken. Denn nicht alles lässt sich online erledigen. Für manche Dinge braucht es eben doch den guten alten Postweg. Über Einzelheiten gibt der nd-ratgeber Auskunft.

Grund und Haus: Wohnungseigentümer - Die Tage werden immer kürzer. Wohnungseigentümer denken über die Beleuchtung ihrer Balkone nach. Dabei ist Vorsicht geboten! Das Installieren von Lampen oder auffälligen Lichterketten kann schnell zum Streit mit den Miteigentümern führen. Denn der Balkon gehört zwar zur Wohnung, ist aber Gemeinschaftseigentum. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) empfiehlt: Vorherige Absprachen beugen Konflikten vor. Darüber informiert der nd-ratgeber.

Familie und Steuern: Rund um das Erbrecht - Wenn der Erblasser seine beiden Söhne enterbt hat … Im vorliegenden Fall hatte der Erblasser seine beiden Söhne enterbt. Sein Enkel kann dennoch den Pflichtteil vom Nachlass des Großvaters verlangen. Über eine juristische Auseinandersetzung informiert der nd-ratgeber.

Geld und Versicherung: Die wichtigsten Versicherungsarten - Warum wir uns falsch absichern. Das Leben ist voller Risiken – und meist kann man sich gegen die finanziellen Folgen absichern. Trotzdem verzichten viele Menschen auf Versicherungsverträge. Mit Geld hat das nur am Rande zu tun. Unser Finanzexperte erläutert im nd-ratgeber, auf was alles zu achten ist.

Verbraucher: Gutschein - Gerichte verlangen lange Einlösefristen. Nicht selten gibt es Verwirrung darüber, wie es sich bei einem Gutschein verhält. Was bedeutet die Befristung? Kann der Gutschein auch Stück für Stück eingelöst werden? Was geschieht bei Insolvenz des Anbieters? Fragen und Antworten rund um dieses Alltagsproblem sind im nd-ratgeber nachzulesen.