nd-aktuell.de / 03.12.2018 / Berlin / Seite 9

Dragoner-Areal ist in Landeshand

Altlasten wie der Checkpoint Charlie konterkarieren rot-rot-grüne Liegenschaftspolitik

Nicolas Šustr

Das Kreuzberger Dragoner-Areal gehört nach langem Ringen nun dem Land Berlin. Am Freitag wurde beim Notar der Kaufvertrag beurkundet, der den Eigentumsübertrag für das rund 4,7 Hektar große Gelände von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Land regelt. Dies war bereits mit dem im Mai 2017 mit dem Bund geschlossenen Hauptstadtfinanzierungsvertrag vereinbart worden. Allerdings hatte Investor Arne Piepgras, der zusammen mit anderen ursprünglich das Gelände kaufen wollte, mehrere juristische Anläufe gestartet, um die Übertragung zu torpedieren. Derzeit ist noch eine vergaberechtliche Beschwerde bei der EU-Kommission anhängig. Via »Tagesspiegel« lässt der Anwalt des Investors, Salvatore Barba, ausrichten, dass er noch weitere Rechtsstreitigkeiten im Köcher hat.

»Es ist eine gute Nachricht, dass nun der Eigentumsübergang endlich vollzogen ist«, sagt Enrico Schönberg von der Initiative Stadt von Unten, die maßgeblich den öffentlichen Druck aufgebaut hatte, der den Senat im Abgeordnetenhauswahlkampf 2016 dazu bewogen hatte, den Verkauf des Dragoner-Areals an einen Privatinvestor rückabzuwickeln. »Ein großer Wermutstropfen ist jedoch, dass laut Vertrag mit der BImA 90 Prozent des Grundstücks in Bewirtschaftung des Landes bleiben müssen«, so Schönberg weiter. Damit fristeten genossenschaftliche, gemeinwohlorientierte Akteure von vorn herein wieder ein Schattendasein, beklagt er.

Trotz dieser Kritikpunkte ist das Dragoner-Areal ein Vorzeigeprojekt von Rot-Rot-Grün. Beim Runden Tisch Liegenschaftspolitik am Freitag im Abgeordnetenhaus kamen vor allem die Fälle zur Sprache, bei denen es aus Sicht von Initiativen überhaupt nicht rund läuft.

»Beim Checkpoint Charlie zeigt sich sehr exemplarisch, wie wir immer noch mit Altfällen kämpfen«, sagt Katalin Gennburg, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus. Bekanntlich will Investor Trockland die Grundstücke am ehemaligen Grenzübergang zwischen Ost- und West-Berlin bebauen. Wegen Grundschulden von rund 90 Millionen Euro ist der Senat bisher nicht bereit, sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen. »Es ist die Frage, ob man den Weg des geringsten Widerstands geht und die Flächen finanziert von fragwürdigem Kapital bebauen lässt«, so Gennburg weiter. »Das wollen wir nicht«, stellt sie klar. Laut Recherchen des »Tagesspiegels« sollen unter anderem Gelder aus Russland und Turkmenistan in die betreffenden Grundstücksgesellschaften geflossen sein. »Wir wollen zumindest einen Teil der Grundstücke zurück bekommen, um ein städtebauliches Konzept umzusetzen, das Berlin gut tut«, sagt Grünen-Stadtentwicklungsexpertin Daniela Billig. »Es ist nicht nur Frage, wem das Grundstück gehört, sondern auch was dort gebaut wird«, erklärt Ephraim Gothe (SPD), Baustadtrat von Mitte. Architektin Theresa Keilhacker ruft in Erinnerung, dass der Vorstoß aus Mitte vom Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) »weggewischt« wurde.

Auch der umstrittene Bebauungsplan Ostkreuz kommt zur Sprache. Auf dem Lichtenberger Teil der Rummelsburger Bucht soll unter anderem ein Aquarium der Kette Coral World gebaut werden, außerdem ein Hotel des Unternehmers Ekkehard Streletzki, Inhaber des Estrel-Hotels. Dazu kommen noch Eigentumswohnungsprojekte des wegen seiner Entmietungspraxis berüchtigten Immobilieninvestoren Gijora Padovicz. Die Verabschiedung des Bebauungsplans im Lichtenberger Bezirksparlament wurde wegen der Proteste bereits verschoben, eine Online-Petition auf Campact zum Thema hat schon über 30 000 Unterzeichner. »Man kann sich nur wundern, dass Boden, der dem Land gehört, veräußert wird«, sagt Iver Ohm als Abgesandter des Plenums der Projektgegner.

Auch hier liegen die Ursachen lange zurück. Da es sich bei der Fläche um ein Entwicklungsgebiet handelt, ist die Rechtslage speziell. »Alteigentümer haben ein Erstandienungsrecht«, sagt Joachim Sichter von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Genau dies gelte für die zusätzlichen Flächen für Padovicz sowie für das Baufeld der Investa. »Man kann Änderungen am Bebauungsplan durchführen, davon werden die Pflichten aber nicht berührt«, so Sichter.

»Wir müssen wirklich selbstkritisch als Koalition aufarbeiten, warum bei gewissen Investoren auf Vertragstreue gepocht wird, bei gemeinwohlorientierten Trägern gemachte Zusagen aber nicht gelten«, sagt Grünen-Mietenexpertin Katrin Schmidberger.