nd-aktuell.de / 03.12.2018 / Politik / Seite 5

Kritik am Gesetz zu Langzeitarbeitslosen

Erfurt. Die Thüringer LINKE-Fraktion will ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zur Förderung von Langzeitarbeitslosen im Bundesrat noch aufhalten. Die Fraktion fürchtet, dass die neuen Regelungen die Unterstützung Betroffener verschlechtern. Sie erwarte von der rot-rot-grünen Landesregierung, dass diese wegen des Teilhabechancengesetzes den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufe, sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der LINKE-Fraktion im Landtag, Ina Leukefeld, der dpa. Das Gesetz solle im Dezember in der Länderkammer beraten werden. Die Länder Berlin und Brandenburg - wo die Linkspartei ebenfalls an den Landesregierungen beteiligt ist - sollten sich diesem Vorstoß anschließen, forderte sie. Nach Angaben von Leukefeld beinhaltet das Gesetz zu hohe Hürden für Langzeitarbeitslose, um von den darin genannten Förderprogrammen profitieren zu können. So ist dort festgeschrieben, dass nur diejenigen eine Chance auf Förderung haben, die in den sieben Jahren vor Beginn einer Förderung mindestens sechs Jahre lang Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit nicht beschäftigt gewesen sind. Das schließe viele Betroffene aus, kritisierte die LINKE-Politikerin. dpa/nd