Der Wille und das Wohl des Kindes zählen nur zum Teil
Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht
Bei welchem Elternteil ein Trennungskind leben will, zählt bei einem Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur teilweise. Bereits getroffene Gerichtsentscheidungen zum Kindeswohl können nur in engen Grenzen geändert werden, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit einem am 14. November 2018 veröffentlichten Beschluss entschied. Das Gericht wies damit eine Klage eines Mannes zurück, der ein Urteil des Familiengerichts anfechten wollte.
Seine Exfrau hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ...
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