Beim Zuschuss für die Wohnverbesserung gilt nicht: einmal und nie wieder
Rund um die Pflege
Herr Z., der mittlerweile den Pflegegrad 3 hat und zu Hause von seiner Frau betreut wird, ist sich unschlüssig, was er in seinem Falle nunmehr tun kann: Der Einbau eines Treppenlifts wäre erforderlich, die Türen müssten verbreitert und Sanitärgegenstände angepasst werden.
»In diesem Fall sollte Herr Z. bei seiner Pflegekasse ein Antrag auf einen erneuten Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen st...
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