nd-aktuell.de / 11.12.2018 / Politik

Bewährungsstrafe wegen Misshandlung von Flüchtlingen

Erste Urteile zu Drangsalierung von Schutzsuchenden gefällt / Zwei Angeklagte erhalten Geldstrafen

Siegen. Gut vier Jahre nach Bekanntwerden der Misshandlungen von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen hat das Landgericht Siegen die ersten drei Urteile gegen Beschäftigte in der damaligen Notaufnahmeeinrichtung Burbach gefällt. In einem abgetrennten Verfahren wurde am Dienstag ein Angeklagter wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzungsdelikten zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, wie das Gericht mitteilte. Ein weiterer Angeklagte erhielt eine Geldstrafe von 1200 Euro, die dritte Angeklagte in dem abgetrennten Prozess eine Geldstrafe von 900 Euro - jeweils wegen Freiheitsberaubung.

Die Urteile von diesem Dienstag sind erst ein kleiner Schritt in einer langwierigen und bisher zähen strafrechtlichen Aufarbeitung. Um Urteilssprüche gegen die drei geständigen Angeklagten zu beschleunigen, war der Prozess gegen sie vom großen, seit November laufenden Hauptverfahren abgetrennt worden. Gegen die meisten der insgesamt 38 Angeklagten, darunter auch Mitarbeiter der Bezirksregierung und die Heimleitung, steht ein Verfahren entweder aus oder steckt noch in den Anfängen.

Die Misshandlungen in der Unterkunft waren im September 2014 durch Handyfotos und ein Video bekannt geworden, die bundesweit Entsetzen auslösten: Das Video zeigte Wachleute, die einen Flüchtling dazu gezwungen haben sollen, sich auf eine mit seinem Erbrochenem verschmutzte Matratze zu legen. Auf den Handyfotos posiert ein Wachmann mit dem Fuß im Nacken eines auf dem Boden fixierten Heimbewohners.

Die Straftaten wurden laut Anklage in sogenannten Problemzimmern begangen, die seit Dezember 2013 in der Burbacher Notaufnahmeeinrichtung eingerichtet worden waren. In diesen Räumen wurden demnach Flüchtlinge teils für mehrere Tage rechtswidrig eingesperrt, weil sie angeblich gegen die Hausordnung verstoßen hatten. Agenturen/nd