Prozess gegen G20-Protestierer in Hamburg

Datenschutzbeauftragter verbietet weitere Verwendung massenhaft gespeicherter biometrischer Daten und verlangt ihre Löschung

  • Folke Havekost, Hamburg
  • Lesedauer: 3 Min.

Bis ins nächste Jahr hinein werden die G20-Proteste das Hamburger Landgericht beschäftigen. Fünf jungen Männern werden unter anderem Landfriedensbruch, Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Vom 4. bis 8. Juli 2017 hatte es aus Anlass des G20-Gipfels zahlreiche Demonstrationen gegen die versammelten Regierungschefs, darunter US-Präsident Donald Trump, gegeben. Bei den Protesten gab es zahlreiche Verletzte, unter Demonstranten wie unter Polizisten.

Während tagsüber zahlreiche Gruppen mit Aktionen ihren Unmut über die Tagung der Staatschefs äußerten, brannten am Abend des 7. Juli 2017 in dem als »links-alternativ« geltenden Schanzenviertel Barrikaden. Teilnehmer warfen Steine und Flaschen in Richtung Polizei, die längere Zeit nicht eingriff, weil die Einsatzführung einen »Hinterhalt« befürchtete. Schließlich wurden schwer bewaffnete SEK-Beamte aus Hamburg, Bayern, Hessen, Sachsen und der österreichischen Cobra eingesetzt.

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Unter den in Hamburg Angeklagten ist auch der 23-jährige Franzose Loic C. Er sitzt seit dem 5. Oktober in Untersuchungshaft. Loic C. soll einen Böller in einem Hauseingang gezündet und bei der abendlichen Randale im Schanzenviertel Steine und Flaschen auf Polizeibeamte geworfen haben. Vier weitere Angeklagte stammen aus der Region Frankfurt/Offenbach. Sie sollen an einer Aktion beteiligt gewesen sein, bei der morgens auf der Hamburger Elbchaussee 19 Pkw angezündet wurden. Den Angeklagten werden allerdings keine konkreten Taten vorgeworfen. Sie sollen einer gewalttätigen Gruppe gehört haben und damit Mittäter sein.

Während die Lokalpresse schon im Vorfeld des Prozesses Stimmung machte (Bild Hamburg: »4. Fahndung nach G20-Chaoten«), gab es am Vortag des Prozesses auch eine Solidaritätsdemo für die Angeklagten. Am Prozesstag versammelten sich zudem Unterstützer der Angeklagten vor dem Hamburger Strafjustizgebäude. Der Verhandlungssaal war zum Prozessbeginn prall gefüllt. Es gab laut NDR »Jubel und Applaus für die Angeklagten«. Weil zwei der Angeklagten 2017 noch minderjährig waren, findet der Prozess vor einer Jugendkammer statt. Martin Dolzer von der Linksfraktion in der Bürgerschaft mahnte: »Gerade in Anbetracht der emotional aufgeladenen Debatte um die Ereignisse an der Elbchaussee ist ein besonnenes Vorgehen gefragt. Die Justiz muss verhältnismäßig handeln.«

Schon kurz nach dem G20-Gipfel hatte die Hamburger Polizei eine Ermittlungsgruppe »Schwarzer Block« gebildet. Diese wertet seit Monaten Foto- und Videomaterial aus, das während der Proteste entstand. In unregelmäßigen Abständen veröffentlicht die Regionalpresse Fotostrecken angeblicher Gewalttäter, verbunden mit dem Aufruf, diese zu melden.

Schon bei Bekanntwerden der G20-Planungen in Hamburg gab es erste Proteste und Warnungen. Zumal die Staatschefs sich im Messezentrum treffen sollten, in unmittelbarer Nähe des Schanzenviertels und des Karolinenviertels, deren Bewohner auf eine lange Protesttradition zurückblicken. Der damalige Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) setzte sich allerdings gegen die Bedenken durch.

Die Vorkommnisse um den Hamburger G20-Gipfel hatten auch ein politisches Nachspiel. Es wurde ein Sonderausschuss »Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg« gebildet. Die Hamburgische Bürgerschaft hatte diesen Ausschuss unmittelbar nach dem Gipfel im Juli 2017 eingesetzt.

Im September 2018 beendete der Ausschuss seine Arbeit. In einem Minderheitenvotum analysierte die Linksfraktion den Ablauf der Ereignisse und wies auf zahlreiche Übergriffe und Rechtsverstöße der Polizei hin. So wurde etwa die Demo »Welcome to hell« schon nach wenigen Metern von einem massiven Polizeiaufgebot aufgelöst, angeblich weil sich Vermummte unter den Teilnehmer befanden. Doch auch nachdem die meisten Teilnehmer ihre Maskierung abgenommen hatten, wurde die Demo gewaltsam beendet. Dabei kam es zu tumultartigen Szenen. Monate später stellte sich heraus, dass auch Zivilbeamte unter den Vermummten waren.

Am Dienstag untersagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar der Polizei den weiteren Massenabgleich von biometrischen Gesichtsdaten vom G20-Gipfel als rechtlich unzulässig und verlangte ihre Löschung. Unterschieds- und anlasslos seien Menschen zu Fahndungszwecken erfasst worden.

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