nd-aktuell.de / 02.01.2019 / Ratgeber / Seite 21

Einkommensgrenzen für alle Steuersätze steigen

Steuern und Abgaben

Im Jahr 2019 steigen die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze um 1,84 Prozent. Damit wird die Inflationsrate des Jahres 2018 quasi in den Steuertarif eingepreist. Mit dieser Verschiebung, die allen Steuerzahlern zugutekommt, soll der Effekt der sogenannten »kalten Progression« ausgeglichen werden. Diese würde ansonsten bewirken, dass Lohn- und Gehaltssteigerungen in Verbindung mit der Inflation zumindest teilweise durch eine höhere Steuerbelastung aufgezehrt würden.

Höherer Grund- und Kinderfreibetrag

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2019 für Ledige auf 9168 Euro - das ist ein Plus von 168 Euro gegenüber 2018 (9000 Euro). Verheirateten stehen 18 336 Euro zu. Das sind 336 Euro mehr als bisher.

Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem das Einkommen Lediger oder gemeinsam veranlagter Ehepartner steuerfrei bleibt. Dieses Existenzminimum wird also steuerlich nicht angetastet. Damit haben Arbeitnehmer etwas mehr Geld, da der Fiskus ab Januar 2019 erst bei Einkommen über dem neuen Grundfreibetrag Steuern abzieht.

Im selben Umfang erhöhen sich die Beiträge, bis zu denen Steuerzahler Unterhalt für nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen abziehen können. Maximal 9168 Euro sind da ab 2019 drin.

Angehoben wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes sichert. Er erhöht sich für 2019 um 192 Euro auf 4980 Euro (2018 waren es 4788 Euro). Für Eltern bleibt dieser Betrag ihres Einkommens pro Kind und Jahr steuerfrei.

Das Finanzamt rechnet aus, ob das Existenzminimum des Kindes durch das Kindergeld bereits gedeckt ist oder ob der Kinderfreibetrag für die Eltern günstiger ist. In diesem Fall wird der Kinderfreibetrag dann automatisch im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt und das Kindergeld quasi als Vorauszahlung betrachtet. Vor allem bei höheren Einkommen ist die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag meist höher.

Längere Fristen für Steuererklärung und weniger Belege

Bereits am 1. Januar 2017 ist das neue Steuergesetz in Kraft getreten. Mehr Zeit, sich dem Fiskus zu erklären, bringt es aber erst für das Steuerjahr 2018. Wer seine Erklärung für das Jahr 2018 selbst macht, hat 2019 dann bis zum 31. Juli Zeit. Die ab 2019 um zwei Monate verlängerte Frist (bisher war der Stichtag Ende Mai) wird dauerhaft gelten.

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