nd-aktuell.de / 31.12.2018 / Politik / Seite 12

Niedersachsen korrigiert Polizeigesetz

Oppositionelle FDP drohte anderenfalls mit Klage

Hagen Jung

Noch 2018 wollte Niedersachsens SPD/CDU-Koalition das umstrittene neue Polizeigesetz verabschieden. Doch die Abstimmung im Landtag ist verschoben worden. Es seien Nachbesserungen der Novelle vonnöten, heißt es von Innenminister Boris Pistorius (SPD).

Auch er wird vermutlich von folgendem Geschehen erfahren haben: Ein höchst verdächtiges Subjekt bewegt sich durch Hannovers Innenstadt. Ein dicker Mann im roten Mantel, eine gleichfalls rote Zipfelmütze auf dem Haupt, dem ein langer weißer Bart entwächst. »Der Weihnachtsmann«, identifizieren Kinder die Gestalt erfreut. Doch Steckbriefe, von braven Bürgern hochgehalten, entlarven den Geschenkebringer als Gefährder! Als ein solcher sei er einzustufen, heißt es auf dem Fahndungsplakat, denn: Er verteilt verdächtige Pakete ohne Absender, und deshalb müsse er mit 74 Tagen vorsorglich verhängtem Knastaufenthalt rechnen.

Die Szene mit dem Weihnachtsmann war Teil einer Demonstration, mit der unlängst rund 5000 Menschen gegen das geplante niedersächsische Polizeigesetz protestierten. Neben mehr Überwachungskameras im öffentlichen Raum und dem Einhacken in Privatcomputer durch Polizisten sieht es vor, »Gefährder« bis zu 74 Tagen vorsorglich wegzusperren. Eine Absicht, die vielstimmigem Widerstand auslöste.Schon im August hatten über 10 000 Demonstranten in Hannover ihre Ablehnung der Novelle bekundet.

Haben sie mit dazu beigetragen, dass die rot-schwarze Regierung die neuen Regelungen überdenkt? Sind sie selbst Innenminister Boris Pistorius zu scharf? Ist auch ihm die Erweiterung polizeilicher Rechte nicht ganz geheuer? Immerhin hat der Ressortchef jetzt überraschend »einige Korrekturen« des Gesetzentwurfes angekündigt.

So werde die Polizei nicht, wie bisher vorgesehen, allein anordnen dürfen, ob jemandem eine elektronische Fußfessel angelegt wird. Auch Kontaktverbote oder Aufenthaltsvorgaben für potenzielle Straftäter werde nicht im Ermessen von Polizisten liegen. In allen diesen Fällen solle erst ein Richter der jeweiligen Maßnahme zustimmen, kündigte Pistorius in einem Gespräch mit der »Hannoverschen Allgemeinen Zeitung« an. Zum besonders umstrittenen Präventivgewahrsam von 74 Tagen für sogenannte Gefährder sagte der Minister in dem Interview, er selbst wäre »mit deutlich weniger Tagen einverstanden gewesen«. Doch, so Pistorius sinngemäß, man habe einem Wunsch der CDU stattgegeben, als das Gesetz konzipiert wurde.

Zum Entschluss, es zu entschärfen, mag die Regierung sowohl vom Bürgerprotest bewegt worden sein als auch von der Meinung kritischer Experten. So hatte Niedersachsens Landesbeauftragte für den Datenschutz, Barbara Thiel (CDU), gewarnt: »Unter dem Deckmantel, den internationalen Terrorismus zu bekämpfen, beschneiden die vorgeschlagenen Regelungen die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger bis zur Unkenntlichkeit.« Und die unabhängigen Landtagsjuristen, der » Gesetzgebungs- und Beratungsdienst« des Parlaments, hatte »schwere verfassungsrechtliche Bedenken« angemeldet.

Die oppositionelle FDP sah sich durch diese Aussage in ihrem Entschluss bestärkt, gegen das Polizeigesetz zu klagen, sofern es nicht überarbeitet wird. Das soll nun geschehen. Wie lange das dauert und wann im Landtag über die Novelle abgestimmt wird, ist offen. »Frühestens im März«, schätzt Innenminister Pistorius.