Berichtigung
Im Artikel »Ausnahmen bleiben die Regel« (Ausgabe vom 26.12.2018) heißt es im Zusammenhang mit drei bienengiftigen und verbotenen Neonikotinoiden, die Bundesregierung wolle über Notfallzulassungen »den Weg für den Einsatz auf dem Rübenacker wieder frei machen«. Das ist sachlich nicht korrekt. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, »wird es in Deutschland keine sogenannten Notfallzulassungen auf Grundlage des EU-Pflanzenschutzrechts für Neoni-kotinoide mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam geben.« Wir entschuldigen uns für den Fehler und freuen uns für die Bienen. had
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