nd-aktuell.de / 10.01.2019 / Brandenburg / Seite 13

Schlimmer als in düsteren Zeiten

Kritik an zusätzlichen Befugnissen der Polizei bei Anhörung im Innenausschuss geäußert

Andreas Fritsche

Seit Jahren verfügen die Streifenwagen der Polizei über Kameras, die beispielsweise aufzeichnen, wenn sich jemand bei einer Fahrzeugkontrolle daneben benimmt. Es sei aber niemals untersucht worden, ob diese Kameras sinnvoll seien, bemerkt Clemens Arzt. Trotzdem solle jetzt die Bodycam eingeführt werden - eine Kamera, die an der Uniform der Polizisten befestigt wird. Arzt ist Professor an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht. Sein Spezialgebiet ist das Polizeirecht. Als Experte wird er am Mittwoch vom Innenausschuss des Landtags angehört. Er soll sich zum Gesetzentwurf des rot-roten Kabinetts für ein neues Polizeigesetz äußern und zum Gegenvorschlag der CDU.

Arzt beschränkt sich weitgehend auf den Regierungsentwurf, mit dem er sich vier Tage lang beschäftigte. Der Professor schrieb eine umfängliche Einschätzung und legte sie den Abgeordneten vor. Nun darf er wie die anderen eingeladenen Experten noch zehn Minuten vor dem Innenausschuss sprechen. »Wie soll man zu einem umfangreichen Gesetzentwurf in zehn Minuten sinnvoll Stellung nehmen?« Diese Frage beantwortet sich Clemens Arzt selbst, indem er sehr schnell spricht, wie nach ihm andere Sachverständige auch. Er überzieht eine Minute und kann trotzdem nicht alles sagen, was ihm wichtig ist. Immerhin bleibt genug Zeit, vor der geplanten Ausweitung der Schleierfahndung zu warnen. Die soll künftig nicht auf eine 30-Kilometer-Zone an der polnischen Grenze und nicht auf die klassische Grenzkriminalität beschränkt sein. Doch Arzt erhebt den Zeigefinger: »Sie kommen hier in Grenzkontrollen rein, was EU-rechtlich so nicht mehr geht.« Über heimliche Wohnungsdurchsuchungen sagt Arzt: »Das ist abzulehnen.« Es wäre ein »Dammbruch des liberalen Polizeirechts«.

Arzt wurde auch von den Landtagen in Sachsen und Nordrhein-Westfalen zu Polizeigesetzen angehört. In Nordrhein-Westfalen ist ihm positiv aufgefallen, dass die Abgeordneten aufmerksam zugehört und Hinweise berücksichtigt haben. Er hofft, dass dies auch in Brandenburg geschieht.

Auch Ulf Buermeyer macht Vorschläge für Veränderungen. In seiner knapp bemessenen Redezeit konzentriert er sich auf den Staatstrojaner, eine Software, mit der sich Computer ausschnüffeln lassen. So ein Staatstrojaner benötigt aber Sicherheitslücken, durch die auch Hacker schlüpfen können. Damit gefährdet er die Sicherheit, stellt Buermeyer nüchtern fest. Er weiß gar nicht, warum die brandenburgische Polizei den Staatstrojaner überhaupt benötigt. Vorgeblich für die Terrorismusbekämpfung. Doch dafür seien ohnehin schon die deutschen Geheimdienste, das Bundeskriminalamt und die Justiz zuständig. »Es ist zwar schon alles ermittelt, aber nicht von jedem«, spöttelt Buermeyer. Statt einer Zersplitterung der Kompetenzen in der Terrorismusbekämpfung brauche es eine Konzentration. »Für regionale Eitelkeiten ist hier kein Platz.« Zum Schluss äußert sich Buermeyer noch zu heimlichen Wohnungsdurchsuchungen. Dies sei in Brandenburg nicht einmal in »düsteren Zeiten« gesetzlich erlaubt gewesen, merkt er an.

Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) wollte das Polizeigesetz ursprünglich noch viel mehr verschärfen. Die LINKE hat dafür gesorgt, dass beispielsweise die elektronische Fußfessel gestrichen wurde. Das kann Jörg Göhring nicht verstehen. Immerhin sei die Fußfessel für den Betroffenen weniger schlimm, als wenn er rund um die Uhr observiert wird, sagt der Vizelandeschef der Gewerkschaft der Polizei. Denn dann wisse die Polizei nicht nur, wo er war, sondern auch, mit wem er sich getroffen habe. 30 Beamte seien notwendig, um eine Person zu beschatten. So könne man gefährliche Terrorverdächtige nicht unter Kontrolle halten. Die Polizei stehe bei der Terrorbekämpfung unter erheblichem Erfolgsdruck, beklagt Göhring. Zwar räumt er ein, dass es weniger Kriminalität gibt und mehr Straftaten aufgeklärt werden. Doch die Brandenburger fühlen sich weniger sicher, argumentiert der Gewerkschafter. Er erinnert an Umfrageergebnisse, denen zufolge sich 75 Prozent der Brandenburger eine Verschärfung des Polizeigesetzes wünschen und 83 Prozent der Bevölkerung der Polizei vertrauen. Es entstehe kein »Polizeistaat«, verspricht Göhring.

Nach der Anhörung urteilt die SPD-Abgeordnete Inka Gossmann-Reetz, insgesamt sei der Regierungsentwurf »als ausgewogen und verhältnismäßig« bewertet worden. Das Bündnis gegen das Polizeigesetz fasst die Aussagen der Sachverständigen ganz anders zusammen: Sie »offenbarten die teils mangelhafte und mutmaßlich verfassungswidrige Ausarbeitung der Polizeigesetzesverschärfungen«.