nd-aktuell.de / 14.01.2019 / Politik / Seite 12

Besser spät als nie

Endlich regt sich auch in Baden Württemberg Widerstand gegen verschärfte Polizeigesetze

Dirk Farke, Freiburg

Als 2017 in vielen Bundesländern die Polizeigesetze erheblich verschärft wurden, gingen in München, Düsseldorf und Hannover Tausende auf die Straße, um sich gegen die gravierenden Einschränkungen der »bürgerlichen Freiheitsrechte« zu wehren. Anders in Baden-Württemberg. Hier verabschiedete der Landtag in Stuttgart Mitte November 2017 das nach Bayern schärfste neue Polizeigesetz ohne nennenswerten Widerstand oder Protest, was Innenminister Thomas Strobl (CDU) offensichtlich motiviert, laut über weitere Verschärfungen und eine gezielte militärische Aufrüstung der Polizei nachzudenken. Doch allmählich scheint man auch im »Musterländle« aufzuwachen.

Zusammen mit der SPD - FDP und AfD votierten dagegen - verabschiedete die grün-schwarze Landesregierung vor 14 Monaten ein von den Mainstream-Medien meist verharmlosend als »Anti-Terror-Gesetz« bezeichnetes Gesetzespaket, das treffender die Bezeichnung Polizeistaatsgesetz verdient hätte. Seitdem ist es der Polizei unter anderem möglich, sogenannte »Staatstrojaner« den Bürgern ohne ihr Wissen auf PC, Laptop oder Smartphone zum Mitlesen der laufenden Kommunikation zu installieren. Oberste Prinzipien des sogenannten Rechtsstaates, wie die Unschuldsvermutung oder das Fernmeldegeheimnis, existieren de facto nicht mehr. Erlaubt ist seitdem auch der Einsatz von Sprengmitteln (Handgranaten, Granatwerfern, Sprengstoff) zur Verhinderung eines Verbrechens oder eines mit Schusswaffen begangenen Vergehens sowie der Gefangenenbefreiung. Intelligente Videoüberwachung zum automatisierten Erkennen von Mustern, die auf eine Straftat hindeuten, sowie Aufenthalts- und Kontaktverbote für Gefährder und der Einsatz elektronischer Fußfesseln sind ebenfalls Bestandteil des neuen Polizeistaatsgesetzes.

Die in Berlin ansässige Gesellschaft für Freiheitsrechte hat vorigen August Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung von »Staatstrojanern« in Baden-Württembergs Polizeirecht eingelegt. Der Verfassungsklage angeschlossen haben sich der Stuttgarter Ableger des Chaos Computer Clubs, der Freiburger Rechtsanwalt und Vorsitzende der Humanistischen Union in Baden-Württemberg, Udo Kauß, sein Anwaltskollege, der Stadtrat und Fraktionschef der Linken Listen in Freiburg, Michael Moos, und viele weitere.

Im Interview mit Radio Dreyeckland weist Moos, der selber vom Verfassungsschutz vermutlich 40 Jahre lang überwacht wurde, die Auffassung der grün-schwarzen Landesregierung, dass der Staat Sicherheitslücken in der elektronischen Kommunikation ausnutzen darf, um seine Bürger präventiv zu durchleuchten, entschieden zurück: »Wenn ich einen PC überwache, kann ich letztendlich alles, selbst intimste Details, über eine Person herausfinden«, weiß der engagierte Strafrechtler. Aufgabe des Staates hingegen sei es, Softwarehersteller auf Sicherheitslücken aufmerksam zu machen, damit sie diese durch ein Update beheben und Kriminelle sie nicht ausnutzen können.

Am Samstag fand in Freiburg eine Demonstration sowohl gegen das vor 14 Monaten verabschiedete neue Polizeigesetz als auch gegen die von Strobl geplante weitere Verschärfung statt. Unter dem Motto »Außer Kontrolle gegen neue Polizeigesetze - Gegen die Kriminalisierung unseres Widerstandes« riefen zahlreiche Gruppen und Initiativen, so die Autonome Antifa und die Rote Hilfe, die Partei Die LINKE und die Gemeinderatsfraktion der Grünen Alternativen Freiburg zur Teilnahme auf. Trotz des kalten und regnerischen Winterwetters kamen viele hundert Teilnehmer, die Veranstalter sprechen von 800, in die Innenstadt. In den Redebeiträgen betonten Aktivisten immer wieder, wie weit der Polizeistaat bereits durch die oben genannten Verschärfungen hier Realität geworden ist. »Die ungebremste Aufrüstung der Polizei nützt letztendlich nur den Rechtsradikalen und verhindert oftmals die Aufklärung rassistischer, sexistischer und wirtschaftlicher Straftaten«, wissen die Veranstalter.

Und ganz im Sinne einer auch in Baden-Württemberg immer gefährlicher werdenden AfD-Fraktion fordert Strobl auch mittels des sogenannten Trojaners nicht nur die laufende Kommunikation abgreifen zu dürfen, sondern alle bereits gespeicherten Daten. Die Schleierfahndung, bisher nur auf Fernstraßen erlaubt, soll künftig im Grenzgebiet (Schweiz, Frankreich) breit angelegte Personenkontrollen ermöglichen und bis 30 Kilometer über die Grenze reichen können. Allein auf Verdacht festgenommene »Gefährder« sollen zukünftig nicht mehr »nur« 14 Tage, sondern drei Monate festgehalten werden dürfen.