nd-aktuell.de / 22.01.2019 / Ratgeber

In welche Tonne kommt welcher Abfall?

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

Die Herausforderung Mülltrennung stellt viel täglich vor neue Fragen. Antworten gibt der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung. Tipps zur richtigen Mülltrennung sind im nd-Ratgeber nachzulesen:

Soziales: Ab 1. Januar 2019 - Elektronische Gesundheitskarte der 1. Generation ungültig. Versicherte sollten darauf achten, die jeweils aktuellste Version ihrer Gesundheitskarte zu verwenden, rät die IKK classic. Denn ab 1. Januar 2019 verlieren die elektronischen Gesundheitskarten der 1. Generation ihre Gültigkeit. Man muss genau hinschauen, um den Unterschied zu erkennen: Ein kleiner Aufdruck am rechten oberen Rand zeigt an, welcher »Generation« eine elektronische Gesundheitskarte angehört. Ältere Modelle der ersten Generation, zu erkennen an dem Kürzel »G 1«, werden am 1. Januar 2019 ungültig – und zwar unabhängig davon, welches Ablaufdatum auf der Kartenrückseite vermerkt ist. Ausführlich im nd-Ratgeber.

Arbeit: Urteile im Überblick - Wenn das Rentenalter erreicht ist: Mitarbeiter können weiterarbeiten. Betriebliche Vereinbarungen, die eine Weiterarbeit von Arbeitnehmern über die Regelaltersgrenze hinaus ermöglichen, sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt rechtens. Die Regelung im Sozialgesetzbuch VI, die solche Vereinbarungen ermögliche, genüge den verfassungsrechtlichen Vorgaben und sei nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Februar 2018 mit EU-Recht vereinbar. Das entschied das Gericht. Einzelheiten im nd-Ratgeber.

Wohnen: Mietrechtsreform 2019 - Was ändert sich für Mieter und Vermieter? Kurz vor der Jahreswende hatte der Bundesrat die Novellierung der Mietpreisbremse beschlossen. Nach den bisherigen Regeln zur Mietpreisbremse darf eine Miete bei Neuvermietung einer Wohnung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel liegen. Dies gilt zumindest in Gebieten, in denen es eine gültige Verordnung über die Mietpreisbremse vonseiten des Bundeslandes gibt. Die Vorschrift hat sich jedoch als wenig wirkungsvoll erwiesen. Eine Reihe neuer Regelungen soll das nun ändern. Sie gelten auch für Mieterhöhungen aufgrund einer Modernisierung. Zudem müssen Vermieter Mietinteressenten umfangreicher informieren. Weitere Fragen und Antworten im nd-Ratgeber.

Grund und Haus: Wohnungseigentümergemeinschaften - Energieanbieter wechseln: Hunderte Euro sparen im Jahr. Für Energie mussten Verbraucher im Oktober 2018 rund neun Prozent mehr bezahlen als im Vorjahresmonat. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) rät: Ein Wechsel des Anbieters spart Hauseigentümern oft Hunderte Euro im Jahr. Erst recht für die Wohnungseigentümergemeinschaften, die allerdings weniger flexibel sind. Ein Grund mehr, das Thema in die nächste Eigentümerversammlung einzubringen. Mehr dazu im nd-Ratgeber.

Familie und Steuern: Erbrecht - Warum die Ehefrau trotz Berliner Testaments nichts erbt. Wenn sich Eheleute scheiden lassen, wird ein sogenanntes Berliner Testament unwirksam. Das gilt auch, wenn sie das Scheidungsverfahren aussetzen, um in einer Mediation zu prüfen, ob die Ehe doch noch zu retten ist. Im nd-Ratgeber werden die Einzelheiten erläutert.

Geld und Versicherung: Vermögenswirksame Leistungen - Wie Sie 2019 ein »Vermögen« ansparen. Auszubildende und Arbeitnehmer verschenken Milliarden. Weil sie sich nicht trauen? Dabei bietet vermögenswirksames Sparen eine Riesenchance, um mit kleinen Beträgen einen Grundstock für spätere Zeiten zu legen – und das Ganze auf Kosten des Arbeitgebers und des Staates. Weitere Einzelheiten nennt unser Finanzexperte im nd-Ratgeber.

Verbraucherschutz: Nachtrag zum Schneechaos und den Folgen - Im nd-ratgeber vor einer Woche wurde angesichts des Schneechaos' in Bayern und den österreichischen Alpen über die Rechte der Urlauber informiert. Dazu noch der nachfolgenden Nachtrag, der die Rechte der Bahnreisenden sowie die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer betrifft. Mehr dazu im nd-Ratgeber.