nd-aktuell.de / 25.01.2019 / Politik / Seite 4

Der Paragraf 219a heißt Stigma und Tabu

Das anderthalbseitige Papier der Regierung ändert wenig / Für Samstag sind bundesweit »Pro-Choice«-Proteste geplant

Kersten Artus

In Berlin, Dresden, Hamburg, Frankfurt am Main, München und und vielen anderen Städten protestieren Menschen diesen Samstag gegen den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch.

Dieser verbietet Ärzten, auf ihren Internetseiten darzustellen, ob Schwangerschaftsabbrüche zu ihrem Leistungsspektrum gehören. So werden ungewollt Schwangere darin behindert, sich Informationen zu beschaffen - etwa darüber, welcher Arzt Abbrüche vornimmt und nach welcher Methode. Über 150 000 Menschen hatten 2017 einen Aufruf der Ärztin Kristina Hänel unterzeichnet, mit dem sie uneingeschränkte Informationsrechte forderte - die Petition ist nun erneut online.

Hänel war damals von einem Abtreibungsgegner angezeigt worden, weil sie solche Auskünfte im Netz bereit gestellt hatte. Die Gießenerin war folglich zu 6000 Euro Strafe verurteilt worden. Die zweite Instanz bestätigte die Entscheidung. In der Urteilsbegründung hieß es aber auch: Der Gesetzgeber sei für eine Neuregelung zuständig und nicht das Gericht.

So sehen das auch die Aktiven der »Pro-Choice-Bewegung«, wie sich die Protestierenden gegen 219a nennen, die diesen Samstag ihre Unzufriedenheit auf die Straße tragen. »Wenn die Bundesregierung die Stimmen der Expert*innen, Beratungsstellen, der Ärzt*innen, der Betroffenen und der Bevölkerung ignoriert, muss sie mit Widerstand rechnen«, sagt Dr. Ines Scheibe, die Sprecherin des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung.

Ein Dreh- und Angelpunkt im Konflikt um 219a ist die SPD-Bundestagsfraktion. Sie ist wie Grüne, FDP und LINKE zwar eigentlich für die Abschaffung von 219a - so dass es dafür eine klare Mehrheit im Parlament gibt. Einen entsprechenden Antrag der Fraktion hatte SPD-Chefin Andrea Nahles aber in letzter Sekunde vor Unterzeichnung des Koalitionsvertrages im März 2018 zurückgezogen. Seitdem brodelt es in der Partei. Jungsozialisten wie auch die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen bestehen darauf, dass die SPD-Fraktion sich an ihre eigene Beschlusslage hält. Dennoch legte eine Verhandlungsgruppe der Bundesregierung Ende 2018 ein anderthalbseitiges Eckpunktepapier vor, laut dem lediglich eine Reform des strittigen Paragrafen vorgesehen ist. Danach sollen Praxen zwar das Wort »Schwangerschaftsabbruch« auf ihren Internetseiten erwähnen dürfen, aber ohne Details. Stattdessen sollen sie auf staatliche oder staatlich beauftragte Stellen verweisen. Mit ausgehandelt haben das die SPD-Frauen Familienministerin Franziska Giffey und Justizministerin Katarina Barley.

In der SPD-Fraktion herrscht seitdem großes Schweigen zu diesem Thema - was auch mit den im Mai anstehenden Europawahlen und der Rolle von Barley als SPD-Spitzenkandidatin zu tun haben dürfte. Ihre Position könnte dem Vernehmen nach beschädigt werden, wenn die Debatte um den 219a nicht vor Beginn des EU-Wahlkampfes beendet werde. Dass der SPD weitere Stimmen verloren gehen könnten, wenn sie die Interessen von Frauen aufgibt, will im Willy-Brandt-Haus offenbar niemand einsehen - bislang zumindest nicht.

Warum statt eines faulen Kompromisses 219a gestrichen werden muss, begründen die Aktivistinnen vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung so: »Die Maßnahmen tragen weder der Situation von Ärzt*innen, Beratungsstellen noch von ungewollt Schwangeren Rechnung.« Stattdessen gebe man den Interessen fanatischer Abtreibungsgegner nach. »Das trägt weiter zur Stigmatisierung und Tabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bei.«

Als »niveaulose Nullnummer« hatte auch Kristina Hänel das Eckpunktepapier kommentiert. Die Ärztin könne nicht glauben, dass die Sozialdemokratie sich so verkaufe. Ein besonderes Ärgernis an dem Papier ist aus ihrer Sicht die Passage, laut der »mit einer wissenschaftlichen Studie Informationen zur Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaften« gewonnen werden sollen. Weil es dazu bereits ausreichende Erkenntnisse gebe. So wurde festgestellt, dass 95 Prozent der Frauen auch drei Jahre nach einem Schwangerschaftsabbruch sicher waren, die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Eine weitere Studie kommt zudem zu dem Ergebnis, dass negative Gefühle unmittelbar nach dem Schwangerschaftsabbruch »in Zusammenhang mit einer erlebten oder befürchteten gesellschaftlichen Stigmatisierung« gestanden hätten. »Hier haben sich die fundamentalistischen Abtreibungsgegner aus der CSU durchgesetzt«, moniert die Hänel. Sie fordert die Bundesregierung auf, endlich ein flächendeckendes Versorgungsnetz zu garantieren, damit ungewollt Schwangere in Wohnortnähe Abbrüche vornehmen lassen können. Denn in immer mehr Landstrichen, aber auch in einigen Städten gibt es keine Praxen mehr, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Um rund 40 Prozent soll deren Zahl seit 2003 bundesweit zurückgegangen sein.

Unterdessen setzen sich Grüne, FDP und LINKE weiterhin für die Informationsrechte von Ärztinnen und Frauen bei ungewollten Schwangerschaften ein. Auch eine Reihe von Bundestagsabgeordneten wird an diesem Samstag auf den Kundgebungen und Demonstrationen sprechen. Vereinzelt haben sich auch SPD-Mitglieder als Rednerinnen angekündigt. So die Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete Gabriele Dobusch. Es gibt also immer noch ein bisschen Hoffnung.