nd-aktuell.de / 29.01.2019 / Politik

Gericht in Pakistan lehnt Berufung gegen Freispruch von Asia Bibi ab

Aktivisten verlangen sofortige Ausreiseerlaubnis für Christin / Regierung gibt Aufenthaltsort von Bibi wegen Todesdrohungen von Islamisten nicht bekannt

Islamabad. Das Oberste Gericht Pakistans hat einen Berufungsantrag gegen den Freispruch der Christin Asia Bibi[1] für unzulässig erklärt. »Der Berufungsantrag ist abgelehnt«, sagte Richter Asif Saeed Khosa am Dienstag in Islamabad. Islamisten hatten den Antrag eingereicht, nachdem ein vor acht Jahren verhängtes Todesurteil gegen Bibi im Oktober aufgehoben worden war.

Der Richterspruch vom Dienstag dürfte den jahrelangen Rechtsstreit beenden und die Voraussetzung dafür schaffen, dass Bibi das Land verlassen kann. Aktivisten verlangten eine sofortige Ausreiseerlaubnis aus Pakistan, weil die Christin in ihrem Heimatland nach wie vor in Gefahr ist. Die Regierung weigert sich, ihren Aufenthaltsort bekanntzugeben, islamistische Extremisten fordern ihren Tod.

Bibi war vor acht Jahren wegen angeblicher Gotteslästerung zum Tode verurteilt worden. Zwar hob das Oberste Gericht des Landes Ende Oktober das Todesurteil auf und sprach sie von allen Vorwürfen frei, doch konnte sie wegen massiver Proteste von Islamisten ihre Heimat bisher nicht verlassen. Die Islamistenpartei Tehreek-e-Labaik erreichte bei der Regierung, in Berufung gegen das Urteil gehen zu dürfen.

Es wird erwartet, dass Bibi Asyl in einem europäischen oder nordamerikanischen Land beantragt. Als mögliches Aufnahmeland für die Christin ist auch Deutschland im Gespräch[2]. Einem unbestätigten Bericht zufolge sind ihre Kinder bereits nach Kanada geflohen. AFP/nd

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1105071.asia-bibi-todgeweiht.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1106271.asia-bibi-darf-nach-deutschland-kommen.html