nd-aktuell.de / 01.02.2019 / Brandenburg / Seite 11

Gerangel um den Mindestlohn

Potsdam. Der Landtag behandelte am Donnerstag in erster Lesung die geplante Erhöhung des Vergabemindestlohns. Ab 1. April sollen Unternehmen in Brandenburg ihren Beschäftigten mindestens 10,50 Euro die Stunde zahlen müssen, wenn sie dann noch Aufträge von der öffentlichen Hand bekommen möchten. Zum 1. Januar 2020 soll diese Lohnuntergrenze auf 10,68 Euro angehoben werden. Die LINKE möchte eigentlich zwölf Euro, die SPD hält diese Summe im Prinzip auch für angemessen. Martin Günther vom Landesvorstand der Linkspartei fordert die SPD deswegen auf, Nägel mit Köpfen zu machen und eine Anhebung auf zwölf Euro die Stunde zu beschließen. Zunächst wurde die Novelle des Vergabegesetzes in den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Sie soll zeitnah beschlossen werden.

»Wir machen jetzt wieder einen großen Schritt und setzen darauf, dass auch der bundesweite Mindestlohn weiter steigt«, erklärte der SPD-Landtagsabgeordnete Helmut Barthel. Er betonte: »Das Ziel der SPD ist klar: Mindestens zwölf Euro pro Stunde, unabhängig von Branche und Region.«

Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB), behauptete: »Viele kleine Unternehmen in Brandenburg können sich einen Vergabemindestlohn von 10,50 Euro und später von 10,68 Euro wegen der zusätzlichen Bürokratie und der höheren Kosten nicht leisten.« Der bundesweite gesetzliche Mindestlohn müsse für Brandenburg die Richtschnur sei, für einen Sonderweg gebe es keinen Grund, findet Amsinck. af