Die fünf Pflegegrade und die Leistungen

Seit 2018 gelten fünf Pflegegrade. Die Einstufung erfolgt nach einem Prüfverfahren anhand eines Punktsystems.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Die geringfügige Selbstständigkeit entspricht einer Punktzahl von 12,5 bis unter 27. Als Leistungen stehen dem Versicherten zu: Kostenerstattung von bis zu 125 Euro pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Wohn- raumanpassung bis zu 4000 Euro, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 Euro/Monat.

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Hierfür gelten 27 bis unter 47,5 Punkte. Der Versicherte hat Anspruch auf folgende Leistungen: Pflegesachleistungen von 689 Euro pro Monat, alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege von 316 Euro pro Monat, Zuschuss für die vollstationäre Pflege in Höhe von 770 Euro pro Monat, Leistungen für die teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) in Höhe von 689 Euro pro Monat, Entlastungsbetrag von 125 Euro pro...


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