Es darf wieder berichtet werden

Zeitung »Kontext« kann nach Gerichtsbeschluss wieder Namen eines AfD-Mitarbeiters im Zusammenhang mit rechten Chat-Äußerungen nennen

  • Gesa von Leesen, Karlsruhe
  • Lesedauer: 3 Min.

»Ein Sieg für die Pressefreiheit.« Susanne Stiefel, Chefredakteurin der Stuttgarter Wochenzeitung »Kontext« ist erleichtert. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am Mittwoch entschieden, dass die Zeitung den Namen des Mitarbeiters der beiden baden-württembergischen AfD-Landtagsabgeordneten Christina Baum und Heiner Merz im Zusammenhang mit rassistischen, menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Äußerungen auf Facebook nennen darf.

Damit darf »Kontext« auch die zuletzt entfernten Artikel über den betroffenen Marcel Grauf wieder auf seine Webseite stellen. »Das Urteil bestätigt nicht nur die Recherche von ›Kontext‹, sondern besagt auch, dass ›Kontext‹ einen wichtigen Beitrag für die politische Auseinandersetzung im Land geleistet hat. Auch Namen von Mitarbeitern der AfD gehören in die Öffentlichkeit, wenn sie sich rassistisch äußern«, sagte »Kontext«-Anwalt Markus Köhler.

Noch im August vorigen Jahres hatte die Justiz anders geurteilt. Damals erklärte das Landgericht Mannheim auf Antrag von Grauf, der Name des Abgeordneten-Mitarbeiters dürfe nicht genannt werden. Grauf bezog sich auf Artikel vom Mai 2018. Damals hatte »Kontext« aus ihr zugespielten Facebook-Chatprotokollen von Marcel Grauf zitiert: »Nigger, Sandneger. Ich hasse sie alle«, war da zu lesen. Zudem wünschte der Verfasser sich einen »Bürgerkrieg und Millionen Tote«. Gerne wurden laut »Kontext« die Äußerungen mit »Sieg Heil« oder einem Hitler-Emoji beendet. Grauf gab zwar zu, dass das Facebook-Profil seines gewesen sei, die umstrittenen Äußerungen jedoch seien nicht von ihm, sondern hineinmanipuliert worden. Auch sei er nie, wie von »Kontext« geschrieben, NPD-Mitglied gewesen. Nach dem Spruch des Landgerichts nahm »Kontext« die betroffenen Artikel von seiner Webseite, ging aber in Berufung. Wie sich nun herausstellte, zu Recht.

Das Oberlandesgericht in Karlsruhe erklärte nun in einer Pressemitteilung, es sei »hinreichend glaubhaft gemacht an, dass die vorgelegten Chat-Protokolle authentisch sind«. Damit sei es auch »überwiegend wahrscheinlich«, dass der Kläger sich in der von »Kontext« zitierten Weise geäußert habe und früher NPD-Mitglied gewesen sei, wie er dies gegenüber mehreren Chatpartnern selbst angegeben hat.

Damit folgten die Richter voll und ganz der Argumentation von »Kontext«-Anwalt Köhler, der bezweifelt hatte, dass sich jemand die Mühe mache, in 17 000 Seiten Chatprotokollen 40 Stellen zu ändern. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten sei Grauf »faktisch parlamentarischer Mitarbeiter« und sitze im »Zentrum der Demokratie«, so Köhler. Er habe an Gesetzesentwürfen und Anfragen mitgearbeitet, und wie Inhalte im Parlament zustande kommen, sei von öffentlichem Interesse. Das zeige auch das bundesweite Medieninteresse an dem Fall.

Graufs Anwalt Christian Conrad hatte in der Verhandlung wiederum erklärt, die Chats seien manipuliert worden. Außerdem seien Facebook-Chats privat. Weil sein Mandant nur ein einfacher Mitarbeiter im Landtag sei, dürfe gar nicht darüber berichtet werden, jedenfalls auf keinen Fall mit Namensnennung.

Doch damit hatte er keinen Erfolg. Schon während der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter erklärt, »der Senat neigt dazu, dass die Frage, ob in der AfD rechtsextreme Positionen vertreten würden, die Öffentlichkeit interessiert«.

Dass Marcel Grauf die Öffentlichkeit scheut, hatte der Antrag seines Anwalts auf Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt. Das lehnten die Richter nach kurzer Beratung ab. Es überwiege das Interesse an einer öffentlichen Erörterung des Sachverhaltes, hieß es - was sich mit Blick auf die mit Pressevertretern voll besetzten Zuschauerbänke nachvollziehen ließ.

In der »Kontext«-Redaktion ist die Freude groß. »Journalisten muss es möglich sein, Ross und Reiter zu nennen, ohne Gefahr zu laufen, sofort gerichtlich belangt zu werden«, sagte Chefredakteurin Susanne Stiefel. Die Entscheidung des Senats stärke diese Aufgabe der Presse.

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