nd-aktuell.de / 18.02.2019 / Kommentare / Seite 8

Pressefreiheit gilt: ausnahmslos

Robert D. Meyer über den Ausschluss der Medien von AfD-Veranstaltungen

Robert D. Meyer

Offensichtlich braucht der AfD-Nachwuchs eine Schulung über die Grundlagen des Journalismus. Weil eine »taz«-Kollegin in einem Kommentar schrieb, es brauche das »Engagement aller DemokratInnen« gegen die AfD und nicht nur den Verfassungsschutz, verweigerte die »Junge Alternative« (JA) der Medienvertreterin am Wochenende den Zutritt zu ihrem Bundeskongress. Die Absage macht deutlich: Kritische Stimmen werden sanktioniert, wenn sie den radikalen Rechten nicht passen. Selbst wenn die Kollegin - wie in diesem Fall - ihre persönliche Ansicht klar als Meinungsbeitrag kennzeichnete. Und eine Meinung zu haben, wird vom Grundgesetz ebenso geschützt wie die Freiheit der Berichterstattung. Eine Partei (und ihre Nachwuchsorganisation) muss mehr medialen Widerspruch ertragen können als ein Kaninchenzüchterverein.

Dass relevante Teile der AfD und ihrer Gliederungen ein massives Defizit im Umgang mit der Pressefreiheit haben, belegen inzwischen zahlreiche Beispiele. Die Bundesspitze müsste hier eine klare Ansage machen, dass der Ausschluss von Medienvertretern von Parteitagen absolutes Tabu ist. Dass dies bisher ausblieb, hat mit einer in der AfD weit verbreiteten Vorstellung zu tun. Viele in der Partei verstehen unter objektiver Berichterstattung, Medienvertreter seien bessere Mikrofonhalter. Doch unhinterfragt Erklärungen abzudrucken oder zu senden, wäre das exakte Gegenteil einer freien Presse.