nd-aktuell.de / 20.02.2019 / Ratgeber / Seite 19

+++ Zahlen & Fakten +++

Zahl der Arbeitsunfälle ist 2017 gesunken

In Deutschland gab es 2017 knapp 955 000 meldepflichtige Unfälle am Arbeitsplatz. Das sei trotz gestiegener Beschäftigtenzahlen ein halbes Prozent weniger als 2016, so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) in Dortmund. Die Unfallquote sei mit 22,5 Unfällen pro 1000 Vollzeitbeschäftigten auf den niedrigsten Stand aller Zeiten gesunken.

Schätzungen der BAuA zufolge fielen 2017 rund 669 Millionen Erwerbstage durch Arbeitsunfähigkeit aus. Im Schnitt war demnach jeder Beschäftigte 16,7 Tage im Jahr 2017 arbeitsunfähig. Mit 22,5 Prozent waren Muskel-Skelett-Erkrankungen die häufigste Ursache für Ausfälle, vor psychischen Erkrankungen (16 Prozent) sowie Atemwegserkrankungen (13,9 Prozent).

Darf man den Firmen-Chat privat nutzen?

Statt das E-Mail-Konto ihrer Mitarbeiter mit internen Nachrichten überlaufen zu lassen, haben viele Betriebe Messenger-Dienste etabliert, in denen sich Mitarbeiter austauschen können. Private Mails dagegen gehören meist nicht ins berufliche Postfach. Wie sieht es aber bei Messenger-Diensten aus, die oft auf privaten oder Firmensmartphones installiert sind?

Ein Unternehmen kann mit einer entsprechenden Richtlinie regulieren, wie mit Messenger-Diensten umgegangen wird. Wenn das Unternehmen das für sinnvoll erachtet, könnten die Verantwortlichen die private Kommunikation im Messenger-Dienst verbieten. Daran haben sich Arbeitnehmer dann auch zu halten. Wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Messenger-Dienstes nicht ausdrücklich verbietet, sind die Arbeitnehmer berechtigt, diese Dienste auch am Arbeitsplatz für den Austausch von Nachrichten zu nutzen, die dienstlich nicht veranlasst sind.

Mindestlohn für Praktikanten erst nach drei Monaten

Das Bundesarbeitsgericht hat nach einem aktuellen Urteil (Az. 5 AZR 556/17) die Voraussetzungen erschwert, unter denen bei einem Praktikum zur beruflichen Orientierung Anspruch auf den Mindestlohn besteht. Laut Gesetz gilt dies bei einer Praktikumsdauer von über drei Monaten, dabei zählen Krankheit und ein selbst gewünschter Urlaub aber nicht mit. Im Streitfall hatte die Klägerin über eine Ausbildung zur Pferdewirtin nachgedacht. Um dies zu testen, machte sie vom 6. Oktober 2015 bis 25. Januar 2016 ein Praktikum bei einer Reitanlage. Allerdings war sie vier Tage krank und hatte auf eigenen Wunsch über Weihnachten und Silvester 23 Tage frei.

Rufbereitschaft: private Nummer angeben?

In manchen Berufen ist es wichtig, dass Arbeitnehmer auch außerhalb ihres regulären Arbeitsplatzes erreichbar sind. Das betrifft nicht nur Ärzte, sondern beispielsweise auch IT-Fachkräfte oder Mitarbeiter im Gesundheitsamt. Nicht jeder möchte dann unbedingt seine private Handynummer herausgeben, um für den Arbeitgeber im Fall der Fälle erreichbar zu sein. Aber müssen Arbeitnehmer das überhaupt?

Das ergibt sich meist aus den Pflichten, die im Arbeitsverhältnis festgeschrieben sind, erklärt dazu Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Mitglied der AG Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ist im Arbeitsvertrag festgelegt, dass der Mitarbeiter innerhalb bestimmter Zeiten für seine Rufbereitschaft erreichbar sein muss, komme er um die Herausgabe seiner privaten Handynummer meist nicht herum. Der Mitarbeiter müsse sicherstellen, dass er »in einer Zeit von meist wenigen Minuten« zu erreichen ist. Das ist oft nur unter der privaten Handynummer möglich - es sei denn, der Arbeitnehmer ist immer auch unter seiner Festnetznummer anzutreffen. Agenturen/nd