Teilhabe behinderter Menschen

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Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat Empfehlungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes veröffentlicht. Das neue Recht habe das Ziel, »mehr gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe für Menschen mit Behinderung in den Regelsystemen zu erreichen«, sagte Vorstand Michael Löher in Berlin.

Künftig sollen Menschen mit Behinderung die notwendigen Leistungen personenzentriert erhalten. Damit das Vorhaben gelingt, müsse das neue Bundesteilhabegesetz in den nächsten Jahren als modernes Teilhaberecht mit Leben erfüllt werden.

Die Empfehlungen böten Orientierung, so der Vorstand. Beispielsweise bei der Neuausrichtung der Eingliederungshilfe hin zu einer personenzentrierten Leistungserbringung, unabhängig von der Wohnform des Menschen mit Behinderung, bei der sich die Finanzierung der Wohnangebote ändert. Agenturen/nd

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