Karlsruhe. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss sich damit befassen, in welchem Umfang ein Videoportal wie YouTube bei Urheberrechtsverletzungen Daten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern von Nutzern herausgeben muss. Der Bundesgerichtshof legte dem EuGH am Donnerstag eine Reihe von Fragen zur Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie vor. Im konkreten Fall geht es um Filme, die auf YouTube hochgeladen und bis zu ihrer Sperrung tausendfach abgerufen wurden. Die Filmverwertungsgesellschaft Constantin klagte auf umfassende Auskünfte. AFP/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1112842.eugh-muss-sich-mit-youtube-beschaeftigen.html