nd-aktuell.de / 27.02.2019 / Berlin / Seite 11

Enteignung ab einer Handvoll Euro

Aktivisten des Volksbegehrens zur Vergesellschaftung von Wohnkonzernen haben Entschädigungen durchgerechnet

Nicolas Šustr

Für die Vergesellschaftung von rund 200.000 Wohnungen in Berlin, wie von der Initiative für das Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co enteignen gefordert, könnte das Land im besten Fall nur 1,5 Milliarden Euro kosten - als zinsloses Darlehen für das nötige Eigenkapital. Davon gehen die Aktivisten in einer am Dienstag veröffentlichten Berechnung zur Entschädigungshöhe aus. Das Darlehen entspricht 20 Prozent einer errechneten Gesamtentschädigung von rund 7,3 Milliarden Euro. Die verbleibenden knapp 6 Milliarden Euro sollen über Kredite finanziert werden, deren Raten über 30 Jahre lang durch die Mieteinnahmen getilgt werden.

»Nach Meinung des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen würde die Entschädigung 25 Milliarden Euro betragen. Das ist absurd«, sagt Rouzbeh Taheri, Sprecher des Begehrens, für das die Unterschriftensammlung bei der geplanten Mietendemo am 6. April beginnen soll. In den nächsten Tagen wird auch der Senat seine Kostenschätzung vorlegen. »Wir hoffen, dass sie einigermaßen vernünftig sein wird«, so Taheri.

Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen hat einige Modelle durchgerechnet, wie entschädigt werden könnte. Die 7,3 Milliarden Euro entsprechen dem Anspruch, dass maximal 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens für die Bruttowarmmiete ausgegeben werden sollen. »Es ist politisch die logischste Summe. Wenn wir nicht mehr als 30 Prozent Miete des Einkommens als Ziel fordern, muss das auch die Entschädigung sein«, sagt Taheri. Als Anstalt öffentlichen Rechts könnte die neue Eigentümerin sogar eine Mietensenkung im Bestand vornehmen, erklärt der Aktivist.

Nimmt man als Basis die Durchschnitts-Kaltmiete der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften von rund sechs Euro pro Quadratmeter, würden rund 11,6 Milliarden Euro fällig werden, dann müsste das Land

2,3 Milliarden Euro zinslos bereitstellen, der Rest wären ein über die Mieten refinanzierter Kredit. Nimmt man als Basis die Transferleistungsempfängern gewährten Kosten der Unterkunft, wären es knapp 12 Milliarden Euro Entschädigung.

Klassisch werden Immobilienwerte über die Vervielfachung der jährlichen Nettokaltmiete bestimmt. Das Bewertungsgesetz des Bundes legt das 12,5-fache zugrunde, die landeseigenen Wohnungsunternehmen rechnen mit dem 14-fachen. Auf Basis der Mieteinnahmen von Deutsche Wohnen (114 000 Wohnungen), Vonovia (44 000 Wohnungen) und Akelius (13 700 Wohnungen) würden nach Berechnung der Aktivisten knapp 9,2 bis 13,7 Milliarden Euro Entschädigung fällig werden. Letztlich berechnen die Konzerne auf so einer Basis selber den Wert ihrer Bestände - jedoch mit einem doppelt so hohen Multiplikator. Möglich macht das das sogenannte Fair-Value-Verfahren. »Das Verfahren ist die Finanzblase in Buchhaltungsform«, sagt Sebastian Schneider vom Volksbegehren.

»Nach prominenter, aber nicht vorherrschender Meinung könnte auch eine nominelle Entschädigung möglich sein«, erklärt Schneider. Ein Euro pro Wohnungskonzern würde das bedeuten. »Wie hoch unter dem Marktwert entschädigt wird, ist eine politische Entscheidung«, sagt Taheri.