nd-aktuell.de / 28.02.2019 / Wirtschaft und Umwelt

Mopsdame Edda: Von der Stadt gepfändet und auf Ebay verkauft

Die Stadt Ahlen wollte bei einer Familie Schulden eintreiben und pfändete ihren Hund – eine schlechte Idee.

Erst wurde sie gepfändet, der Familie weggenommen, dann auf E-Bay verkauft, kam mehrmals in die Klinik – und nun wird die Stadtverwaltung ihretwegen verklagt: Edda, klein, flauschig, große, runde Augen. Die Mopsdame hält derzeit die Nordrhein-Westfälische Stadt Ahlen in Aufruhr.

Edda half laut Medienberichten jeden Abend, die Kinder ins Bett zu bringen und beruhigte ihre Besitzerin, wenn sie unter Panikattacken litt. Doch Familie Kischnik hatte Schulden bei der Stadt – unter anderem die Hundesteuer. Da standen eines Tages eine Gerichtsvollzieherin und zwei ihrer Mitarbeitenden vor der Tür. Mehrere Haushaltsgegenstände waren schon gepfändet worden. Den Rollstuhl des querschnittsgelähmten Familienvaters konnten sie leider nicht mitnehmen, der war nämlich Eigentum der Berufsgenossenschaft. Ärgerlich.

Doch da war noch Edda. Die Beamt*innen machten Fotos von dem Tier und ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung schaltete von seinem privaten Ebay-Account eine Anzeige: »Süße Mopsdame mit Stammbaum zu verkaufen! 750 Euro auf Verhandlungsbasis«. Laut Regionalzeitung »Die Glocke« soll die Hündin in der Anzeige als geimpft und kerngesund angepriesen worden sein.

Schnell fand sich eine Käuferin: die Polizistin und Hundeliebhaberin Michaela Jordan. Edda wurde Familie Kischnik weggenommen und ihrer neuen Besitzerin übergeben. Von nun an hieß sie Wilma.

Doch Edda-Wilma wurde krank. An Weihnachten musste Jordan mit der Hündin zur Not-Operation in die Tierklinik, wie »Die Glocke« berichtete. Drei weitere Augenbehandlungen folgten, die Kosten belaufen sich bisher auf 1800 Euro. Jordan fühlte sich betrogen und fordert nun von der Stadt Ahlen den Kaufpreis und die Behandlungskosten zurück.

Tatsächlich sind Haustiere nach Paragraph 811c der Zivilprozessordnung nicht pfändbar. Eine Ausnahme können Tiere von hohem finanziellen Wert darstellen, dabei ist allerdings auch die Bindung des Tiers zu Familie zu beachten.

Wenn sich also herausstellt, dass die Pfändung unrechtmäßig war, könnte Familie Kischnik klagen und Edda zurückverlangen. Rollstühle sind nach Paragraph 811 übrigens ebenfalls nicht pfändbar. nd/luz