nd-aktuell.de / 02.03.2019 / Politik / Seite 3

Nächste Runde gegen Paragraf 219a

Oppositionsparteien planen Verfassungsklage gegen das Verbot, über Abtreibung zu informieren.

Jana Frielinghaus

Mit etwas Kosmetik meinte die Große Koalition Frauen abspeisen zu können, die eine Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch verlangen. Der stellt »Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft« unter Strafe. Abtreibungsgegner nutzten diese Rechtsvorschrift jahrelang erfolgreich, um Ärztinnen und Ärzte einzuschüchtern und zu kriminalisieren. Bis einige Medizinerinnen aufbegehrten, allen voran die Gießenerin Kristina Hänel, die eine Petition für die Abschaffung des Paragrafen startete. Der Prozess gegen Hänel, der mit einer Verurteilung zu 6000 Euro Geldstrafe endete, wurde zu einem Impuls für mittlerweile viele Frauendemos gegen den Paragraf 219 a, aber auch gegen den Paragraf 218, der den Schwangerschaftsabbruch immer noch grundsätzlich als kriminelle Handlung klassifiziert.

Lesen Sie auch: »Ich sollte erst nach 22 Uhr anrufen.« Anne Kerlin erklärt, was der Paragraf 219a für ihren Schwangerschaftsabbruch bedeutet hat.[1]

Am Freitag gaben Linkspartei, Grüne und FDP bekannt, die Regelung per Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht kippen zu wollen. Die FDP lasse vorab ein Gutachten erstellen, um die Erfolgsaussichten abschätzen zu lassen, teilte Fraktionsvizechef Stephan Thomae mit. Er sieht durch die Regelung unter anderem die Berufsfreiheit der Ärzte eingeschränkt.

Die vom Bundestag vergangene Woche beschlossenen Änderungen an dem Paragrafen sieht vor, dass Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, aber nicht, mit welchen Methoden. Über diese soll eine von der Bundesärztekammer geführte Liste Auskunft geben. Eine Normenkontrollklage in Karlsruhe muss von 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten unterstützt werden. Gemeinsam erreichen die drei Fraktionen dieses Quorum.

Ebenfalls am Freitag wurden die Frauenärztinnen Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász mit dem Anne-Klein-Frauenpreis der Heinrich-Böll-Stiftung ausgezeichnet - für ihren Mut, ihre Berufsfreiheit und das Recht ihrer Patientinnen auf Information öffentlich einzufordern. Auch gegen Nicklaus und Szász läuft ein Prozess wegen angeblichen Verstoßes gegen das »Werbeverbot«. Dem Einsatz der Medizinerinnen ist es letztlich zu verdanken, dass die Bundesregierung sich überhaupt zum Handeln genötigt sah.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1110770.paragraf-a-ich-sollte-erst-nach-uhr-anrufen.html