nd-aktuell.de / 06.03.2019 / Politik / Seite 1

Ein Kostenposten weniger für Mieter?

Auch aus der SPD häufen sich Forderungen, das Weiterreichen der Grundsteuer zu beenden

Kurt Stenger

Im Streit um die Reform der Grundsteuer hat sich der SPD-Finanzpolitiker Carsten Schneider für eine Neuregelung ausgesprochen, mit der die Grundsteuer nicht mehr auf die Mietnebenkosten aufgeschlagen werden darf. Gegenüber der »Rheinischen Post« (Dienstag) empfahl der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, neben der Grundsteuerreform auch die Betriebskostenverordnung zu ändern und darin die Umlage auf die Mieten zu untersagen. Künftig solle die Abgabe allein vom Eigentümer getragen werden.

Zuvor hatte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) den von den Finanzministern aus Bund und Ländern Anfang Februar gefundenen Kompromiss wieder infrage gestellt. Er forderte am Wochenende Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zu einer Denkpause auf. Auch Niedersachsen schloss sich dem Vorschlag aus Bayern an. Der CSU-Chef verwies auf einen zu großen Verwaltungsaufwand und erklärte: »Natürlich müssen wir Steuererhöhungen vermeiden. Denn die Grundsteuer wird sofort auf die Mieter umgelegt.«

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Grundsteuererhebung für grundgesetzwidrig erklärt, da veraltete Werte zugrunde gelegt werden, und eine Neuregelung bis Ende 2019 angemahnt. Eine Reform ist kompliziert, da sehr unterschiedliche Interessen der Kommunen, denen die gesamten Einnahmen von derzeit rund 14 Milliarden Euro zu fließen, der Eigentümer und Mieter zu berücksichtigen sind. Aufkommensneutral soll die Reform sein, darüber besteht Einigkeit. Laut den Eckpunkten der Finanzminister sollen in dem künftigen Modell die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden. Die Union hatte sich dagegen für eine unbürokratische Steuerberechnung nur nach der Wohn- und Grundstücksfläche starkgemacht.

Unabhängig von diesen Details ist die Frage, wer die Grundsteuer letztlich zahlt. Bislang können Vermieter diese als Betriebskostenposten von den Mietern zurückholen. Mieterverbände, Grüne, die Linkspartei und einige SPD-Politiker fordern seit geraumer Zeit, diese Regelung abzuschaffen. »Ich freue mich, dass diese Forderung nunmehr auch in der SPD-Bundestagsfraktion Unterstützung findet«, kommentierte Jörg Cezanne, Finanzpolitiker der Linksfraktion im Bundestag, den Vorstoß Schneiders. »Wo die Eigentümer schon heute das gesetzlich maximal Zulässige an Mieterhöhungen ausschöpfen, würde der Wegfall der Umlagefähigkeit die Mieter direkt entlasten. Denn zusätzliche Erhöhungen der Kaltmieten zum Durchreichen der Grundsteuer wären dann nicht möglich.«

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte übrigens vor einigen Monaten zu solchen Überlegungen gesagt: »An mir wird das Ganze nicht scheitern.«