nd-aktuell.de / 11.03.2019 / Politik / Seite 12

Drittes Geschlecht als »Witz« verunglimpft

CSD-Aktive im Nordosten: CDU-Vizechef soll als Oberstaatsanwalt zurücktreten

Hagen Jung

Der niveaulose, von ihr selbst für witzig gehaltene Gender-Toiletten-Dünnsinn von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer klingt unangenehm nach. Doch schon kommt aus der Union der nächste Schuss gegen Menschen, die anders sind und leben als es konservativen Vorstellungen entspricht. Abgefeuert hat die Munition aus der Mottenkiste der stellvertretende Landesvorsitzende der CDU in Mecklenburg-Vorpommern, Sascha Ott.

Auf Facebook hatte er sich dieser Tage hinter seine Bundesvorsitzende gestellt und jenen, die an AKKs Stuss Kritik geübt hatten, entgegengeschmettert: »Humorlos wie der islamische Staat«. »So funktioniert Gesinnungsdiktatur«, poltert Ott weiter. Damit nicht genug. »Mit gutem Recht«, fährt der Greifswalder fort, könne man »über den Irrglauben vom ›Dritten Geschlecht‹ Witze machen - es ist nämlich ein Witz. Und wir sollten dafür sorgen, dass es auch so bleibt«.

Sollte irgendein CDU-Dorffuzzy so tönen und dröhnen, würde es nur wenige jucken. Doch: Ott ist nicht nur Landesvize seiner Partei, sondern auch Sprecher des »Konservativen Kreises« der Nordost-CDU und im Beruf Oberstaatsanwalt in Stralsund. Und so hat sein Geschimpfe doch landesweit Reaktionen hervorgerufen, vor allem seine Bewertung des dritten Geschlechts als Witz.

Diese Äußerung solle nun der Leitende Staatsanwalt in Stralsund prüfen. So zitiert der NDR die Justizministerin des Landes, Katy Hoffmeister (CDU). Es gehe um eine besondere Situation, sagte sie. Einerseits gelte das hohe Gut der Meinungsfreiheit, andererseits gelte für Beamte in politischen Fragen ein Mäßigungsgebot. Die Allgemeinheit müsse sich darauf verlassen können, dass Objektivität und Sachlichkeit in der Amtsführung im Vordergrund stehen.

Das sei bei Sascha Ott nicht gegeben, meint der CSD-Verein Rostock und fordert den CDU-Mann zum Rücktritt von seinem Amt als Oberstaatsanwalt auf. Er »unterminiere« die positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht in einer Weise, wie sie einem Staatsanwalt nicht zustehe. Auf die Neutralität eines solchen Amtsinhabers seien auch Intersexuelle angewiesen, mahnt der Verein.

Auf Otts Position in der Justiz verweist auch die Vorsitzende der Linksfraktion im Landtag, Simone Oldenburg. Als Jurist dürfte dem Unions-Vize die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts bekannt sein, dass es im Personenstandsrecht auch ein drittes Geschlecht geben muss. In Deutschland werden jährlich rund 150 intergeschlechtliche Kinder geboren, gibt die Politikerin zu bedenken. Es sei das Recht dieser Menschen, als zugehörig zum dritten Geschlecht anerkannt zu werden. Wer dieses Recht als Witz verunglimpfe, »muss sich nicht wundern, selbst als Witzfigur dazustehen«, so Oldenburg.

Übel aufgestoßen sind die Worte des CDU-Vize auch bei der Landes-SPD. Aus ihren Reihen ist zu hören, Ott stelle sich mit seiner Respektlosigkeit gegenüber Minderheiten weit ins politische Abseits. Und die Grünen fragen, ob Ott angesichts seiner »erniedrigenden Äußerungen« überhaupt noch als Oberstaatsanwalt Recht vertreten könne.

Für ein weitaus höheres Amt vorgesehen war Ott, der schon mehrmals durch fragwürdige Sprüche für Aufregung sorgte, nach der Landtagswahl 2016. Die CDU hatte ihn zum Justizminister machen wollen. Rasch sah sie jedoch davon ab, als bekannt wurde: Ihr Wunschkandidat hatte auf Facebook AfD-Inhalte mit dem Kommentar »Gefällt mir« gewürdigt.