nd-aktuell.de / 20.03.2019 / Berlin / Seite 11

»Nicht mit unseren Mieten«

Mieter von Genossenschaften und Landeseigenen wenden sich gegen Verband BBU

Nicolas Šustr

»Nicht in unserem Namen - Nicht mit unseren Mieten!« So lautet die Überschrift des von über 100 Mietern genossenschaftlicher und landeseigener Unternehmen unterzeichneten Offenen Briefs, der am Dienstag an den Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) ging. Sie fordern in dem Schreiben von dem Verband gemeinwohlorientierte Arbeit »statt Lobbyarbeit für Deutsche Wohnen & Co«.

Der Brief ist eine Reaktion auf ein vom BBU in Auftrag gegebenes Gutachten, das an diesem Mittwoch in den Räumen des Bundespresseamts vorgestellt werden soll. Der Professor für Staatsrecht, Helge Sodan, prüft darin die Verfassungsmäßigkeit der Initiative »Deutsche Wohnen & Co Enteignen«. »Das Ergebnis wird wenig überraschend sein: Professor Sodan, der bereits den Mindestlohn und ein Lobbyregister für verfassungswidrig erklärt hat, wird auch die im Volksbegehren angestrebte Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne für grundgesetzwidrig erklären«, heißt es in dem Schreiben.

Sodan, der CDU-Mitglied ist, war auf Parteiticket zwischen den Jahren 2000 und 2007 Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes. In Gutachten hatte er ebenso erfolglos wie bei den Themen Mindestlohn und Lobbyregister in den letzten Jahren beispielsweise auch die Pauschalbeiträge von Arbeitgebern zur Sozialversicherung von Minijobbern für verfassungswidrig erklärt. Er hatte sich auch in den Streit um die Schließung des Flughafens Tegel im Zusammenhang mit der Eröffnung des neuen Hauptstadtairports BER eingemischt. Bekanntlich hatte eine eng mit der Berliner FDP verwobene Initiative einen Volksentscheid für die Offenhaltung Tegels erzwungen, bei der sich die Mehrheit der Abstimmenden dafür ausgesprochen hatten. »Dem Weiterbetrieb des Flughafens Tegel stehen keine rechtlich unüberwindbaren Hürden entgegen«, erklärte Sodan kurz vor der Abstimmung im September 2017 dem »Tagesspiegel«.

»Wer zahlt, schafft an: Weil die Deutsche Wohnen SE nicht nur Berlins größter Vermieter ist, sondern auch größter Beitragszahler des BBU, wundert weder die Wahl des Gutachters noch das absehbare Ergebnis«, heißt es im Brief. Der Konzern verfügt über rund 110 000 Wohnungen in der Hauptstadt.

»Die Ziele dürften sowohl unvereinbar mit der Verfassung als auch unfinanzierbar sein«, wetterte laut »Immobilien-Zeitung« BBU-Vorstand Maren Kern bereits im Oktober 2018 gegen das Volksbegehren zur Vergesellschaftung privater Immobilienkonzerne mit über 3000 Wohnungen in Berlin.

Der BBU vertritt hauptsächlich Wohnungsgenossenschaften sowie kommunale Wohnungsunternehmen in der Region. Gegründet wurde er im Jahr 1897 als genossenschaftlicher Selbsthilfeverband.

Erst durch die Privatisierungen der vergangenen Jahrzehnte sei aus dem einst von Genossenschaften dominierten Verband »eine Lobby der privaten Immobilienunternehmen«, heißt es im Offenen Brief. »Wir als Mieterinnen und Mieter von Genossenschaften und landeseigenen Unternehmen finanzieren somit ein Gefälligkeitsgutachten, das sich gegen unsere eigenen Interessen richtet«, so das Schreiben weiter. Dennoch agiere »der BBU, gegründet und mitfinanziert von Genossenschaften, seit Jahren gegen gemeinwohlorientierte Reformen auf dem Wohnungsmarkt«.

Bereits den ersten Mietenvolksentscheid 2015 habe Maren Kern für verfassungswidrig erklärt, monieren die Mieter. Dies wiederhole sich nun. Gefordert wird »eine gemeinwohlorientierte Wende des BBU«. Reformen wie Vergesellschaftung oder die »Neue Gemeinnützigkeit« für Wohnungsunternehmen »dürfen vom BBU nicht behindert, sondern müssen durch sachliche Information gefördert werden«, so die Mieter.