nd-aktuell.de / 20.03.2019 / Politik

Falsche Flagge am Holocaustgedenktag ohne Nachspiel

Polizeibeamte hatten am 27. Januar hessische Landesflagge und Deutschlandfahne falsch herum gehisst

Schlüchtern. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Polizisten wegen am Holocaust-Gedenktag falsch herum gehisster Flaggen an der Wache im osthessischen Schlüchtern eingestellt. Das Aufhängen der Fahnen kopfüber erfülle keinen Straftatbestand - auch wenn dies am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus geschehen sei, so die Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Dass der Holocaust womöglich verharmlost werden sollte, sei nicht eindeutig festzustellen gewesen.

Das Verfahren richtete sich gegen vier Beamte. Ihnen wurde vorgeworfen, die Flagge der Bundesrepublik und die hessische Landesflagge am 27. Januar etwa zwei Stunden lang kopfüber auf halbmast gehisst zu haben. Der Tatbestand des Verunglimpfens des Staates und seiner Symbole sei aber nicht erfüllt gewesen, befand die Behörde. Eine kopfüber gehisste Flagge könne grundsätzlich verschiedene Bedeutungen haben, etwa das Ausrufen des Notstandes, der Kapitulation oder aber auch - in der Reichsbürgerszene - der Ablehnung des Staates.

Die Staatsanwaltschaft berichtete, dass es nach Angaben der Beschuldigten zuletzt vermehrt Straftaten gegen das Gebäude und die Fahrzeuge der Polizeistation gegeben habe. So seien etwa Autoreifen zerstochen worden. Maßnahmen zum Schutz der Wache erfolgten nach Angaben der Beschuldigten trotz Meldungen nicht. Es sei daher nicht auszuschließen, dass mit dem Hissen der Flaggen kopfüber auf diese Situation im Sinne eines »Notstandes« aufmerksam gemacht werden sollte, berichtete die Staatsanwaltschaft. dpa/nd