nd-aktuell.de / 26.03.2019 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 10

Lederer will Akte von Knabe nicht öffnen

Die Kulturverwaltung wehrt sich gegen einen Gerichtsbeschluss im Fall des langjährigen Direktors der Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen Hubertus Knabe. Mitte März hatte das Verwaltungsgericht Berlin Kultursenator Klaus Lederer (LINKE) angewiesen, über die Höhe der an den Ex-Gedenkenstättenleiter gezahlten Abfindung sowie über mögliche sexistische Verhaltensweisen Knabes Auskunft zu erteilen. Ein Journalist hatte die Auskünfte verlangt (Az.: VG 27 L 6.19). Pressefreiheit und die Auskunftsrechte der Presse seien ein hohes Gut, betonte die Kulturverwaltung am Montag. Ebenso gelte es aber, Interessen Dritter und Persönlichkeitsrechte zu wahren, die von einer Veröffentlichung betroffen wären. »Die hier in Rede stehenden widerstreitenden Rechtsgüter sind so grundlegend, dass wir im Interesse von Berechenbarkeit des Verwaltungshandelns und der Rechtssicherheit unsere zur Verfügung stehenden Rechte ausschöpfen«, betonte Lederer. Er fügte hinzu: »Deswegen haben wir Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes eingelegt.« epd/nd