Enteignung und Entgeisterung

Die mögliche Sozialisierung von Wohnraum schreckt sogenannte Bürgerliche auf

»Enteignung ist ein Begriff, der in Deutschland gar nicht so gut besetzt ist«, erklärte vergangene Woche Linksparteichef Bernd Riexinger bei der Vorstellung eines Fünf-Punkte-Plans seiner Partei für bezahlbares Wohnen. Die LINKE fordert sie. Die Unterzeichner des Berliner Volksbegehrens fordern sie. Zigtausende Demonstranten fordern sie. Und der Grüne Robert Habeck kann sie sich »notfalls« vorstellen.

Und schon kann man erleben, was Riexinger mit seiner Aussage angedeutet hat: Will man die politischen Vertreter des Kapitals mal richtig entgeistert sehen, ist das böse E-Wort offensichtlich ein probates Mittel.

Für Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ist die Enteignungsdiskussion »überflüssig wie ein Kropf«. CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak ist »fassungslos darüber, dass jetzt die Maske gefallen ist« bei den Grünen, so Ziemiak. Das sei keine Grundlage für eine Zusammenarbeit mit der CDU. »Die Grünen sind nicht die nette bürgerliche Partei.« Sie seien »die alten Grünen« mit Konzepten aus der Mottenkiste. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt erklärte: »Wer wie Herr Habeck nach dem Motto ›Enteignen statt Bauen‹ handelt, schafft nur neue soziale Ungerechtigkeiten und stellt den gesellschaftlichen Frieden in Frage.«

CSU-Generalsekretär Markus Blume holt gar zum Gegenschlag aus. Wenn es Habeck ernst meine, dann könne er »mit seiner Enteignungsidee ja mal bei den Luxus-Penthouse-Wohnungen seiner Grünen-Anhänger am Prenzlauer Berg anfangen«, so Blume. Für Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder sind Enteignungen »nun wirklich sozialistische Ideen und haben mit bürgerlicher Politik nichts zu tun«. Und FDP-Chef Christian Lindner ist sich sicher, »gegen steigende Mieten helfen nur mehr Wohnungen und nicht DDR-Ideen«. Enteignungen würden alle privaten Investitionen in Wohnungen verschrecken und die Eigentumsgarantie der Verfassung beschädigen.

Doch nicht nur diese ist im Grundgesetz in Artikel 14 festgeschrieben, dort findet sich auch eine von Konservativen und Liberalen gern übersehene Bestimmung: »Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. (...)« Und in Artikel 15 wird ausdrücklich die Möglichkeit genannt, privates in öffentliches Eigentum zu überführen.

Es handelt sich also keineswegs um einen »Kropf«, etwas aus der »Mottenkiste«, eine »sozialistische« oder »DDR-Idee«, sondern eine grundgesetzlich legitimierte bundesrepublikanische Diskussion. Die angesichts der aktuellen Dringlichkeit und prognostizierten Verschärfung des Problems wohl kaum derart abzuwürgen sein dürfte. Zumal das Argument der Enteignungskritiker, dass nur der Bau möglichst vieler Wohnungen helfe, nicht mit der Realität der Betroffenen korrespondiert. Denn weder wird genug gebaut, noch sind diese Wohnungen in der Regel bezahlbar, und schon gar nicht ist eine Trendwende am Wohnungsmarkt in Sicht.

Dafür sieht für viele der Alltag so aus, wie ihn Linksparteichefin Katja Kipping am Montag beschrieb: »Durch die Mietenexplosion werden Ärmere überall aus den Stadtkernen verdrängt. Wenn Mieten explodieren, heißt das, dass immer weniger zum Leben übrig bleibt. Das ist eine Enteignung der Mitte und der Ärmeren - und eine Form von Lohnraub.« Caren Lay, stellvertretende Linksfraktionsvorsitzende im Bundestag, findet deshalb die Kritik an der Kampagne »Deutsche Wohnen & Co enteignen« heuchlerisch. Bei der tatsächlichen Enteignung »durch die Mietenexplosion blieb der Aufschrei aus«. Mit Agenturen

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