nd-aktuell.de / 09.04.2019 / Politik / Seite 12

Bewährungsstrafen in der Sparkassenaffäre

München. Im Prozess um die Miesbacher Sparkassenaffäre hat das Landgericht München II am Montag den Ex-Vorstandschef Georg Bromme sowie den einstigen CSU-Landrat und Verwaltungsratsvorsitzenden Jakob Kreidl wegen Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt. Bromme bekam eineinhalb Jahre, Kreidl, der damals Verwaltungsratsvorsitzender war, elf Monate. Beide sollen zudem 300 beziehungsweise 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Bei einer Verwarnung beließ es das Gericht zunächst bei einem dritten Angeklagten. Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 300 Euro wurde bei ihm zur Bewährung ausgesetzt. Er bekam aber eine Geldauflage von 20 000 Euro, zu zahlen an eine gemeinnützige Einrichtung. Die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee soll über Jahre teure Reisen, Einladungen und Geschenke für Kommunalpolitiker und Verwaltungsräte mitfinanziert haben. In einem Fall gab es Geld für einen Schießstand in Tirol. Bromme und Kreidl waren als Hauptverantwortliche angeklagt. dpa/nd