nd-aktuell.de / 16.04.2019 / Politik / Seite 1

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Arbeitslose wurden bisher nicht in jedem Fall als solche gezählt. Dies hat der Bundesrechnungshof überraschend festgestellt. Eine Weisung an die Jobcenter soll den Missstand beheben, der keineswegs durch bewusste Manipulation entstanden sei. Künftig taucht dann auch als arbeitslos in der Statistik auf, wer die Fortbildung »Subjekt, Prädikat, Objekt - Satzbau für Lektoren« erfolgreich absolviert, aber noch keinen Job gefunden hat. Aussagen von Arbeitslosen im Gespräch mit ihrem Fallmanager wie »Ich habe immer etwas zu tun« führen nicht automatisch zum Ausschluss aus der Statistik. Ein hartnäckiger Schnupfen bedeutet nicht unbedingt, dass jemand dem Arbeitsmarkt nicht mehr zu Verfügung steht. Unbezahlte Gartenarbeit, etwa auf der heimischen Fensterbank, bewirkt ebenfalls nicht zwangsläufig eine Statusänderung. Selbst wer einem älteren Mitbürger über die Straße hilft, kann weiterhin selbst als arbeitslos gelten. Das gilt sogar für Über-30-Jährige. rst